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Lockerungen der Covid-Massnahmen an Luzerner Schulen: Ab Montag treten folgende Lockerungen in Kraft!

Durch die vom Bundesrat am letzten Mittwoch angekündigten Lockerungen in verschiedenen Bereichen ergeben sich für die Luzerner Schulen nun Anpassungen in den bisherigen Rahmenschutzkonzepten.

Nach wie vor steht der gesundheitliche Schutz der Lernenden, der Lehrpersonen und ihres Umfelds an erster Stelle. Ebenso wichtig ist, dass die Schulen weiterhin im Präsenzunterricht bleiben und Klassenquarantänen oder die temporäre Schliessung ganzer Schulhäuser vermieden werden. Die Schulen können die Lockerungen ab kommendem Montag, 1. März 2021 umsetzen, je nach schulorganisatorischen Gegebenheiten werden die Anpassungen innert einer Woche vollzogen sein.

Radio Lozärn erklärt die neuen Regeln

Musik
Musikunterricht ist auf der Sekundarstufe l (7. bis 9. Klasse) und Sekundarstufe ll (Gymnasien, Berufsbildung) wieder möglich. Dies betrifft das Singen im Klassenverband. Weiterhin untersagt bleiben klassenübergreifende schulische Chorproben.

Sport
Sportunterricht ist auf der Sekundarstufe l und ll wieder möglich, sowohl in der Sporthalle wie schon bisher im Freien. Auch Schwimmunterricht ist wieder möglich, Kontaktsportarten sind untersagt. Auf der Sekundarstufe ll müssen Masken in der Halle weiterhin getragen werden, draussen nur, wenn der 1.5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

Hauswirtschaft
Praktischer Unterricht im Hauswirtschaftsunterricht (Fach Wirtschaft, Arbeit Haushalt) ist wieder erlaubt inkl. gemeinsames Essen im Klassenverband, unter Einhaltung der Hygienemassnahmen.

Hochschulbibliotheken und Archive
Die Lesesäle der Hochschulbibliotheken und Archive sind wieder geöffnet, es herrscht aber weiterhin Maskenpflicht und je nach Institution eine Platzbeschränkung. Die Museen können ebenfalls ab dem 1.März wieder öffnen; Veranstaltungen (Vernissagen, Führungen) sind aber nicht erlaubt.

Maskenpflicht voraussichtlich ab Mitte März gelockert

Die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse wird für die Primarschule bei weiterhin günstigem pandemischen Verlauf voraussichtlich ab Mitte März aufgehoben. Ebenso auf diesen Zeitpunkt hin soll auf die Masken-Empfehlung für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen verzichtet werden können. Damit werden diese Vorsichtsmassnahmen vorderhand aufrechterhalten, um verschärfte Quarantäneanordnungen (etwa Schliessung ganzer Schulhäuser) weit möglichst zu verhindern.

Über diese und allfällige weitere Lockerung wird das Bildungs- und Kulturdepartement nach Massgabe der dann aktuellen epidemiologischen Lage rechtzeitig informieren. Die detaillierten Rahmenschutzkonzepte für die Schulen, die Bibliotheken und Museen werden nun angepasst und sind innert Kürze auf der Website des Bildungs- und Kulturdepartements abrufbar. Weitere konkrete Anpassungen werden je nach epidemiologischer Lage und nach weiteren Entscheiden seitens des Bundesrates ab dem 22. März vorgenommen.

Wintersportgebiete können Skibetrieb wie bisher fortsetzen

Die bisher geltenden zusätzlichen Massnahmen des Kantons Luzern, die in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelt sind, werden vorerst bis am 31. März 2021 verlängert. Somit bleiben Erotik- und Sexbetriebe geschlossen und es gilt weiterhin ein Verbot der Sexarbeit. Die bisherige Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurhäusern bleibt bestehen. Ebenfalls unter den gleichen Bedingungen verlängert werden die Bewilligungen in den Skigebieten.