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Ab sofort gilt wieder Maskenpflicht an Luzerner Schulen

Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Covid-Fallzahlen gilt ab sofort wieder Maskenpflicht in den Schulen ab der 5. Primarklasse. Damit sollen insbesondere die Quarantänefälle an den Schulen vermieden werden.

Der Regierungsrat hat beschlossen, an den Luzerner Schulen die Maskenpflicht wieder anzuordnen. Dies gilt seit Montag, 6. September 2021, ab der 5. Klasse der Primarschule, an der Sekundarstufe I, wie auch an der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsfachschulen). Diese Massnahme wird ergriffen, bis sich die Lage wieder normalisiert.

Ausgenommen ist der Pausenplatz

Das Maskentragen ist die wirksamste Massnahme, um die Quarantänefälle zu reduzieren und den Präsenzunterricht für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Masken müssen sowohl in den Unterrichtszimmern wie auch in den übrigen Innenräumen des Schulhauses getragen werden, ausgenommen ist der Pausenplatz. Sowohl beim Sport als auch beim Singen muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt.

Weiterhin werden an den Schulen ab der Sekundarstufe l (ab 7. Klasse) Reihentests für die Schülerinnen und Schüler angeboten.

Grundlage für den Entscheid sind die nach den Sommerferien stark ansteigenden Covid-Fälle und Quarantäne-Anordnungen an den Schulen. Derzeit sind beispielsweise an den Volksschulen 26 Klassen in Quarantäne, 155 Schülerinnen und Schüler  sind kantonsweit in Isolation.