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Arbeitslosenquote in Luzern: Dramatischer Anstieg wegen Corona

Im Jahr der aufkommenden Corona-Pandemie 2020 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern bei 2,2 Prozent. Sie ist damit deutlich angestiegen. Letztmals war die Arbeitslosenquote während der Finanzkrise vor zehn Jahren so hoch gewesen.

Gesamtschweizerisch stieg die Quote 2020 auf 3,1 Prozent. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde durch die staatliche Vergabe von Kurzarbeitsentschädigungen verhindert. Corona macht dem Luzerner Gewerbe das Leben schwer.

Zahlen die aufhorchen lassen

2020 waren im Kanton Luzern durchschnittlich 5’198 Personen als arbeitslos gemeldet. Das sind 1’431 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent (2019: 1,6%). Letztmals war die Arbeitslosenquote während der Finanzkrise vor zehn Jahren so hoch gewesen (2009: 2,9%, 2010: 2,4%). 2020 lag der Grund für den starken Anstieg in der Corona-Pandemie. Die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote betrug 3,1 Prozent (2019: 2,3%).

Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit steigt mit Alter

Jugendliche und junge Erwachsene sind zwar insgesamt eher von Arbeitslosigkeit betroffen, gliedern sich jedoch in der Regel schnell wieder in den Arbeitsmarkt ein. 2020 haben im Kanton Luzern knapp 84 Prozent der von Arbeitslosigkeit betroffenen Unter-25-Jährigen innerhalb von 6 Monaten wieder eine Stelle gefunden. Dies gegenüber 2,5 Prozent, die mit einer Arbeitslosigkeit von über 1 Jahr unter die Langzeitarbeitslosen fielen.

Im Allgemeinen dauert die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit zunehmendem Alter länger. Bei den 55-jährigen und älteren Luzerner Arbeitslosen fand 2020 knapp jede/r Zweite innerhalb eines halben Jahres eine Stelle, und jede/r Vierte war von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Wesentliche Unterschiede zum Vorjahr und somit zur Zeit vor der Corona-Pandemie konnten bislang nicht festgestellt werden. Anteilmässig war im Jahresmittel 2020 keine der Alterskategorien wesentlich länger arbeitslos als 2019.

Arbeitslos: wie weiter?

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen oder Sie selbst haben den gültigen Arbeitsvertrag gekündigt, Sie riskieren, arbeitslos zu werden, weil Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist noch über keine neue Stelle verfügen. Melden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig persönlich bei Ihrer Wohngemeinde an! Hier gibt’s Informationen.