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Corona-Pandemie: Luzerner Bevölkerung soll vor Gewalt geschützt werden

Am 4. Luzerner Dialog Sozialpolitik diskutierten gut 90 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik das Thema «Schutz vor Gewalt – ein öffentlicher Auftrag». Die Veranstaltung zeigte, wie die Luzerner Bevölkerung durch eine koordinierte Zusammenarbeit der involvierten Stellen vor häuslicher Gewalt geschützt werden kann.

Mit der anhaltenden Corona-Pandemie gewinnt dieses tragende Netzwerk im Kanton Luzern weiter an Bedeutung. Möglichst rasch wollen die Teilnehmenden die Prävention stärken sowie die Interessen von betroffenen Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigen.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement lud am 26. April 2021 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung und Politik zum 4. Luzerner Dialog Sozialpolitik ein. Aufgrund der Corona-Pandemie fand der Anlass digital statt. Im Fokus stand das Thema «Schutz vor Gewalt – ein öffentlicher Auftrag.»

Täglich 1-2 Straftaten im Bereich Häusliche Gewalt in Luzern

Häusliche Gewalt tritt in den verschiedensten Beziehungskonstellationen auf. Sie ist meist nicht ein einmaliger Ausbruch, sondern dauert über einen längeren Zeitraum an. Während der Covid-19-Pandemie rückte sie stark in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch häusliche Gewalt findet nicht erst seit Beginn der Pandemie statt. Im Jahr 2020 wurden im Kanton Luzern 558 Straftaten im Bereich «Häusliche Gewalt» registriert, das sind 1-2 Straftaten pro Tag. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Dunkelziffer viel höher liegt.

Schweiz ist Mitglied der «Istanbul-Konvention»: Häusliche Gewalt ist nicht Privatsache
Am 1. April 2017 ist die Schweiz gemeinsam mit 45 weiteren europäischen Ländern der Istanbul-Konvention beigetreten. Es handelt sich ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, rechtliche Sanktionen einzuführen bei häuslicher Gewalt, Nachstellung, sexueller Gewalt, Zwangsheirat, Frauenbeschneidung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, betont: «Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat die Schweiz die Bekämpfung häuslicher Gewalt als öffentlichen Auftrag für den Bund, für die Kantone und für die Gemeinden bekräftigt. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache.»

Gewaltbereitschaft erkennen und Straftaten verhindern

Im Kanton Luzern ist die Koordinationsstelle Gewaltprävention die kantonale Drehscheibe für Entwicklung, Umsetzung und Verankerung von konkreten Massnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Sie ist zuständig für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus Behörden und Institutionen, die sich mit Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden beschäftigen. Im Rahmen dieser Koordinationsstelle ist das Kantonale Bedrohungsmanagement eine wichtige Anlaufstelle: Ihre Hauptaufgabe ist es, Personen mit einer wahrscheinlich hohen und gegen Dritte gerichteten Gewaltbereitschaft frühzeitig zu erkennen, um so schwere Straftaten zu verhindern.

Opfer von Gewalt vor weiteren Gewalttaten schützen

Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden, können sich an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern wenden. Sie berät und unterstützt bei der Bewältigung dieser Situation und bei der Durchsetzung von den Opferrechten im Straf- und Opferhilfeverfahren. Während der Corona-Pandemie hat die Opferberatungsstelle mehr Gewaltbetroffene beraten als in den Vorjahren. Wichtig ist auch eine gute Versorgungslage mit Not- und Schutzunterkünften. Gewaltbetroffene und ihre Kinder finden dort vorübergehend Unterkunft und Hilfe. Die Finanzierung hatte der Kanton Luzern letztes Jahr von 21 auf maximal 35 Tage ausgedehnt und damit eine Massnahme der «Istanbul-Konvention» umgesetzt.