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Ein Jahr Pandemiekrise: Bilanz der Regierung zur Lage der Luzerner Wirtschaft

Die Luzerner Wirtschaft erweist sich in der Coronakrise als insgesamt robust. Stark betroffene Branchen wie etwa das Gastgewerbe, die Tourismus- und die Veranstaltungsbranche verzeichnen jedoch aufgrund der Schliessungen starke Umsatzeinbussen.

Hier greifen Massnahmen wie Kurzarbeitsentschädigung und Härtefallhilfen. Der Kanton Luzern hat bereits 266 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen bereitgestellt. Um die Krise zu bewältigen, braucht es aber mehr als finanzielle Mittel: Die Luzerner Regierung hilft ausserdem mit dem im Juni 2020 beschossenen Paket aus kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen den Luzerner Unternehmen bei der Bewältigung der Coronakrise.

Luzerner Wirtschaft erweist sich als robust

Gemäss regelmässigen Umfragen der Konjunkturforschungsstelle KOF beurteilen die Branchen Industrie sowie Bau Anfang März ihre wirtschaftliche Lage als befriedigend bis gut. Der Detailhandel wiederum beurteilt die aktuelle Lage als schlecht, allerdings mit Tendenz zur Besserung. Das Gastgewerbe und die Tourismusbranche jedoch leiden aufgrund der behördlich verordneten Schliessungen unter starken Umsatzausfällen.

Wirtschaftsdirektor Fabian Peter pflegt einen regelmässigen Austausch mit der Luzerner Wirtschaft und stellt fest: «Der Grossteil der Luzerner Wirtschaft meistert die Herausforderungen der Pandemie und befindet sich in einem stabilen Zustand.» Die Luzerner Unternehmen sind solide aufgestellt und haben in den vergangenen Jahren umsichtig gewirtschaftet. Auch zahlt sich die in der Vergangenheit durch die Unternehmen getätigten Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation aus. So waren viele Luzerner Unternehmen schnell bereit, beispielsweise auf Homeoffice umzustellen oder Webshop-Möglichkeiten einzurichten.

Stützung der Wirtschaft

Im Juni 2020 hat die Luzerner Regierung ihr Positionspapier «Massnahmen zur Unterstützung der Luzerner Wirtschaft nach dem Höhepunkt der Coronakrise im Frühling 2020» verabschiedet. «Darin haben wir 16 kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen definiert, mit welchen wir die Wirtschaft unterstützen wollen», erklärt Wirtschaftsdirektor Fabian Peter und präzisiert: «Wir überprüfen die Strategie laufend und sind zum Schluss gekommen, dass die Stossrichtung weiterhin richtig ist.» Neben den kurzfristigen Massnahmen wie Kurzarbeitsgeldern und der Härtefalllösung sind aus Sicht der Luzerner Regierung vor allem auch mittel- und langfristige Massnahmen wichtig, um die Luzerner Wirtschaft zu unterstützen und um optimale Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

«Allein mit Geld vom Staat kann man die Wirtschaft nicht retten. Das hat die Coronakrise klar gezeigt: Notkredite ersetzen auf Dauer nicht Angebot und Nachfrage. Die Regierung versucht deshalb, das Spiel von Angebot und Nachfrage schnell wieder in Gang zu bringen, etwa mit Investitionen im Hoch- und Tiefbau, mit Massnahmen für die administrative Entlastung der Wirtschaft, mit der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbildes sowie durch das Setzen von wirtschaftlichen Impulsen mit dem Planungsbericht Klima und Energie», erklärt Wirtschaftsdirektor Fabian Peter.

Aktueller Stand Härtefallmassnahmen

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss informiert über den aktuellen Stand bei den Härtefallmassnahmen des Kantons Luzern. Er bezeichnet sie als «äusserst wichtige Ergänzung zu den bisherigen gesamtwirtschaftlichen Stabilisationsinstrumenten wie etwa der Kurzarbeitsentschädigung». Das Ziel der Härtefallmassnahmen ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Unternehmen mithilfe finanzieller Mittel durch die Krise zu bringen, damit sich die Luzerner Wirtschaft nachhaltig erholen kann. Wichtig dabei: Die Balance zwischen nachhaltiger Wirtschaftsförderung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu halten.

Erst kürzlich hat die Luzerner Regierung in eigener Kompetenz weitere 180 Millionen Franken für die behördlich geschlossenen Betriebe bereitgestellt. Reto Wyss sagt: «Die Unternehmen, die nach wie vor geschlossen sein müssen, werden auch nach Februar weiterhin von uns unterstützt.» Er weist darauf hin, dass die Unternehmen diesbezüglich nichts unternehmen müssen, sondern dieser Prozess automatisch läuft. Das gilt auch für die nicht behördlich geschlossenen Unternehmen. Anpassungen wie etwa jene durch den Kantonsrat werden automatisch auf sämtliche Gesuche angewendet.