VFU Business-Treff im Luzerner Wiggertal, 29.09.2026
Der VFU lädt zu einem Ausflug mit Kräutersalzherstellung und einer Betriebsbesichtigung im Bereich Sprossensamen ein.
- Wann
- Di, 29. September 2026, 10.00 Uhr
- Wo
- Erlebnishof & Restaurant Burgrain
Burgrain 8
6248 Alberswil - Veranstalter
- Verband Frauenunternehmen
Der Verband Frauenunternehmen ist DAS Netzwerk für weibliches Unternehmertum
Natur, Kräuter & Sprossen – VFU-Ausflug ins Wiggertal
Wir tauchen gemeinsam in die grüne Welt des Wiggertals ein. Der VFU lädt dich zu einem besonderen Nachmittag ein. Du geniesst Gastfreundschaft auf einem echten Erlebnisbauernhof. Du lernst, dein eigenes Kräutersalz herzustellen. Du entdeckst die faszinierende Welt der Sprossensamen.
Programm
- 12.00 Uhr – Mittagessen auf dem Hof Burgrain, Alberswil LU
Wir geniessen gemeinsam ein frisches Mittagsmenu auf dem Erlebnisbauernhof Burgrain. Der Hof steht für Nähe zur Natur, regionale Produkte und echtes Landleben. Die Kosten für das Mittagessen muss von den Teilnehmerinnen selbst beglichen werden. - 14.00 Uhr – Kräutersalz selber herstellen
Du mischst dein eigenes Kräutersalz als persönliches Mitbringsel. Diese Gruppenaktivität verbindet uns auf spielerische und sinnliche Weise. - 15.30 Uhr – Weiterfahrt nach Reiden LU
mit dem eigenen Auto oder Fahrgemeinschaft - 16.00 Uhr – Betriebsbesichtigung & Kaffeepause bei Sprossensamen, Reiden LU
Du erfährst bei einer Betriebsbesichtigung mehr über das faszinierende Universum der Sprossensamen. Wir schliessen den Ausflug mit Kaffee, belegten Brötli und frischen Sprossen ab.
Treffpunkt & Beginn
12.00 Uhr, Erlebnisbauernhof Burgrain, Burgrain 8, 6248 Alberswil LU Eigene Anreise (Parkplätze vorhanden, Anreise mit ÖV möglich)
Rahmenbedingungen
Ticketpreis für Kräutersalzherstellung, Kaffee mit belegten Sprossen Brötchen. Mittagessen muss von den Teilnehmerinnen selbst beglichen werden
Herzliche Grüsse
Beatrice Zemp und Petra Röllin, VFU Regionalleiterinnen Region Zentralschweiz
Angaben vom Veranstalter, übermittelt über Eventfrog. Ohne Gewähr, es gilt die Angabe des Veranstalters.