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Lebensmittelkontrolle: Gute Noten für Luzerner Gastro-Betriebe

In Luzern kann man beruhigt ins Restaurant: Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich 2019 grossmehrheitlich an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Hygiene und Deklaration. Dies zeigen die rund 7000 Proben und 1800 Inspektionen.

Bei über 93 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt. Foto: Pixabay

Insgesamt mussten rund elf Prozent der Proben beanstandet werden, was im üblichen Rahmen liegt. Darunter waren unter anderem Trinkwasserproben, in denen Rückstände des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil festgestellt wurde. Bei den Inspektionen wurden bei über 93 Prozent der Inspektionen gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt.

Lagerung bei zu hohen Temperaturen

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat 2019 rund 7000 Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr untersucht. 11,4 Prozent mussten beanstandet werden. Die meisten Beanstandungen hatten mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene als Ursache. Diese sind vielfach auf eine unsachgemässe Handhabung wie die Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen.

Nur bei 95 Betrieben Mängel

Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure rund 1800 Inspektionen durchgeführt, namentlich in Trinkwasserversorgungen sowie Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Dabei wurden Aspekte wie die Sauberkeit und der Zustand der Infrastruktur, die Ausbildung der Mitarbeitenden oder die Verarbeitung von Lebensmitteln vor Ort geprüft.

Bei über 93 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt. Bei 95 Betrieben (6,4 Prozent) wurden grössere Mängel vorgefunden. Diese Betriebe werden verpflichtet, die Mängel zu beheben. Führt eine Inspektion zu einem unbefriedigenden Resultat, vermindert sich der Zeitraum zur nächsten Kontrolle. Mangelhafte Betriebe werden also häufiger kontrolliert als gute.

Kontrollen zum Schutz der Konsumenten

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Dort, wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.