{"id":115283,"date":"2020-02-06T09:38:50","date_gmt":"2020-02-06T08:38:50","guid":{"rendered":"https:\/\/2024.radio-luzern.ch\/?p=115283"},"modified":"2021-10-27T10:36:05","modified_gmt":"2021-10-27T08:36:05","slug":"das-neue-kulturguterschutzgesetz-erhalt-gute-noten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.radio-luzern.ch\/das-neue-kulturguterschutzgesetz-erhalt-gute-noten\/","title":{"rendered":"Das neue Kulturg\u00fcterschutzgesetz erh\u00e4lt gute Noten"},"content":{"rendered":"

Das kantonale Kulturg\u00fcterschutzgesetz wird einer Totalrevision unterzogen und den heutigen Bedrohungslagen und Schutzanforderungen angepasst. In der Vernehmlassung ist das neue Gesetz wohlwollend aufgenommen worden. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. <\/strong><\/p>\n

Das geltende kantonale Gesetz \u00fcber den Schutz von Kulturg\u00fctern bei bewaffneten Konflikten aus dem Jahr 1979 greift mittlerweile zu kurz. Es bestehen weitere Gefahren wie Br\u00e4nde, Naturkatastrophen und andere Notlagen, weshalb der Kanton Nidwalden eine Totalrevision der Kulturg\u00fcterschutzgesetzgebung lanciert hat. Federf\u00fchrend ist dabei eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Bereichen Amt f\u00fcr Kultur, Amt f\u00fcr Milit\u00e4r und Bev\u00f6lkerungsschutz, Feuerwehrinspektorat und Staatsarchiv. Im vergangenen Herbst wurde der Gesetzesentwurf bei politischen Parteien, politischen Gemeinden, Kirchgemeinden sowie weiteren Organisationen in die externe Vernehmlassung gegeben. Daraus ist ersichtlich, dass die Revision und deren Neuerungen begr\u00fcsst werden. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun zuhanden des Landrats verabschiedet. Ziel ist es, das neue Kulturg\u00fcterschutzgesetz per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.<\/p>\n

Neben der Neuausrichtung auf zus\u00e4tzliche Gefahren und einer Verschlankung des Gesetzes hat die Revision zum Ziel, die Zust\u00e4ndigkeiten von Beh\u00f6rden und Organisationen im Ereignisfall klar zu regeln und damit die Schutzwirksamkeit zu erh\u00f6hen. Gerade wegen den unterschiedlichen Gefahren sind insbesondere die Notorganisationen in den Kulturg\u00fcterschutz involviert. Heute fehlen indes zahlreiche Bestimmungen zu den Verantwortlichkeiten. Neu soll definiert werden, wer Vorkehrungen f\u00fcr Schutzmassnahmen zu treffen hat und bei welchen Kulturg\u00fctern daf\u00fcr spezifische Fachkenntnisse erforderlich sind. Als Kulturgut wird bewegliches und unbewegliches Gut sowie digitale Daten verstanden, das f\u00fcr das kulturelle Erbe des Kantons Nidwalden von grosser Bedeutung ist. Dazu geh\u00f6ren etwa auch Museen, Bibliotheken oder Archive.<\/p>\n

Ebenso ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Drittpersonen Bestandteil der Gesetzesrevision. Bis anhin waren Eigent\u00fcmer von Kulturg\u00fctern verpflichtet, die Kosten f\u00fcr die Erstellung von Sicherstellungsdokumentationen und Sicherheitskopien zu \u00fcbernehmen. Sie hatten aber die M\u00f6glichkeit, ein Gesuch um Kantonsbeitr\u00e4ge zu stellen. Neu kommt der Kanton daf\u00fcr auf, die Eigent\u00fcmer m\u00fcssen sich anhand eines Kostenteilers aber an den Aufwendungen angemessen beteiligen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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