{"id":117960,"date":"2020-10-06T10:49:05","date_gmt":"2020-10-06T08:49:05","guid":{"rendered":"https:\/\/2024.radio-luzern.ch\/?p=117960"},"modified":"2020-10-06T10:55:49","modified_gmt":"2020-10-06T08:55:49","slug":"wiedergutmachung-verfahren-gegen-rapperin-loredana-eingestellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.radio-luzern.ch\/wiedergutmachung-verfahren-gegen-rapperin-loredana-eingestellt\/","title":{"rendered":"Wiedergutmachung: Verfahren gegen Rapperin Loredana eingestellt"},"content":{"rendered":"

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat das Verfahren gegen die Rapperin Loredana u. a. wegen Verdachts auf gewerbsm\u00e4ssigen Betrug eingestellt. Auf gegenseitigen Wunsch einigten sich die Rapperin und die Gesch\u00e4digte \u00fcber eine Wiedergutmachung. Loredana hat die Vorw\u00fcrfe anerkannt, sich f\u00fcr ihr Verhalten entschuldigt und der Gesch\u00e4digten mehr als den ermittelten mutmasslichen Deliktsbetrag zur\u00fcckbezahlt. Der Einstellungsentscheid ist rechtskr\u00e4ftig.<\/strong><\/p>\n

Rapperin Loredana zeigt Reue und Einsicht \u2013 sie gesteht fehlbares Verhalten gegen\u00fcber der Gesch\u00e4digten ein<\/strong>
\nLoredana anerkannte, sich u. a. unrechtm\u00e4ssig als Rechtsanw\u00e4ltin ausgegeben, die Gesch\u00e4digte get\u00e4uscht und damit Geld erh\u00e4ltlich gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Betrag von ca. Franken 430’000.00 aus. Im Fr\u00fchjahr 2019 hat sie bereits einen kleineren Teilbetrag an die Gesch\u00e4digte zur\u00fcckbezahlt.<\/p>\n

Wiedergutmachung: Beide Parteien w\u00fcnschten Einigung ohne weitere Strafverfolgung<\/strong>
\nDie Parteien strebten eine Vergleichsl\u00f6sung an unter Verzicht auf eine weitere Strafverfolgung. Zu diesem Zweck beraumte die Staatsanwaltschaft Luzern eine Vergleichsverhandlung an, wo die Parteien einen umfassenden Vergleich schlossen. Dabei ging es auch darum, die Differenzen zwischen den Parteien zu bereinigen. Loredana entschuldigte sich bei der Gesch\u00e4digten f\u00fcr ihr Handeln. Sie gestand ein, dass sie unrechtm\u00e4ssig gehandelt habe und \u00fcbernahm daf\u00fcr die volle Verantwortung. Die Rapperin bezahlte der Gesch\u00e4digten eine Entsch\u00e4digung, die deutlich h\u00f6her liegt als der ermittelte mutmassliche Deliktsbetrag. Zudem entsch\u00e4digte sie die Gesch\u00e4digte f\u00fcr deren Parteikosten und \u00fcbernahm die Kosten des Strafverfahrens. Gegen einen tatbeteiligten Bruder, der als Gehilfe agierte, erging ein analoger Einstellungsentscheid. Er beteiligte sich an der Wiedergutmachung. Damit wurde der verursachte Schaden vollumf\u00e4nglich gedeckt. Die Gesch\u00e4digte w\u00fcnschte und akzeptierte diesen Vergleich und hatte kein Interesse an einer weiterf\u00fchrenden strafrechtlichen Verfolgung der Vorw\u00fcrfe.<\/p>\n

Opportunit\u00e4tsprinzip: Einstellung des Verfahrens<\/strong>
\nDie Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat die Untersuchung gegen die Rapperin Loredana eingestellt. Sie st\u00fctzt sich dabei auf die Strafprozessordnung, welche der Staatsanwaltschaft in Anwendung des Opportunit\u00e4tsprinzips erlaubt von einer Strafverfolgung abzusehen, falls die Voraussetzungen einer Wiedergutmachung nach Art. 53 StGB erf\u00fcllt sind. Hat der T\u00e4ter den Schaden gedeckt, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen, so kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde von einer Strafverfolgung oder einer \u00dcberweisung an das Gericht absehen. Mit dieser L\u00f6sung wird die Wiedergutmachung sichergestellt, der T\u00e4ter-Opfer-Ausgleich gef\u00f6rdert und eine L\u00f6sung erzielt, welche die Interessen der Gesch\u00e4digten ber\u00fccksichtigt. Der Einstellungsentscheid ist rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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