{"id":119462,"date":"2021-04-01T07:08:26","date_gmt":"2021-04-01T05:08:26","guid":{"rendered":"https:\/\/2024.radio-luzern.ch\/?p=119462"},"modified":"2021-04-01T07:08:26","modified_gmt":"2021-04-01T05:08:26","slug":"covid-19-und-ostern-luzern-verlaengert-massnahmen-zur-pandemiebekaempfung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.radio-luzern.ch\/covid-19-und-ostern-luzern-verlaengert-massnahmen-zur-pandemiebekaempfung\/","title":{"rendered":"Covid-19 und Ostern: Luzern verl\u00e4ngert Massnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung"},"content":{"rendered":"

Wegen der epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat entschieden, die Massnahmen in der kantonalen Covid-19-Verordnung vorerst bis Ende April 2021 zu verl\u00e4ngern. Der Gesundheits- und Sozialdirektor ruft mit Blick auf Ostern dazu auf, die Abstands- und Hygieneregeln mit der n\u00f6tigen Sorgfalt zu befolgen. Die Polizei wird ein besonderes Augenmerk auf neuralgische Punkte im \u00f6ffentlichen Raum legen.<\/strong><\/p>\n

Seit Anfang M\u00e4rz steigt die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus im Kanton Luzern wieder langsam, aber stetig an. Seit gestern sind 88 F\u00e4lle hinzugekommen. Der Kanton Luzern befindet sich gem\u00e4ss seinem Alarmkonzept zum Pandemieverlauf seit Monatsbeginn grossmehrheitlich in der Phase rot und der Reproduktionswert liegt aktuell bei 1.09.<\/p>\n

H\u00f6chstens 10 Personen<\/h2>\n

Aufgrund dieser ung\u00fcnstigen Entwicklung hat der Regierungsrat die in der kantonalen Covid-19-Verordnung getroffenen Massnahmen vorerst bis am 30. April 2021 verl\u00e4ngert. Somit bleiben Erotik- und Sexbetriebe vorerst geschlossen und es gilt weiterhin ein Verbot der Sexarbeit. Die bisherige Regelung des Besuchsrechts in Spit\u00e4lern, Alters- und Pflegeheimen sowie Kurh\u00e4usern bleibt bestehen.<\/p>\n

Die kantonalen Massnahmen erg\u00e4nzen die Regeln des Bundes, die vorerst bis zum 14. April in Kraft bleiben. An den Ostertagen gilt somit: In geschlossenen R\u00e4umen d\u00fcrfen sich h\u00f6chstens 10 Personen treffen, im Freien maximal 15 Personen. Restaurants und Bars, Diskos und Tanzlokale, die Innenbereiche von Kultur-, Freizeit- und Sportbetrieben bleiben geschlossen (Ausnahme Museen und Bibliotheken). Auch das Veranstaltungsverbot bleibt in Kraft.<\/p>\n

\u00abEntwicklung beunruhigend\u00bb<\/h2>\n

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt mit Blick auf die aktuelle Situation: \u00abDie Entwicklung der Corona-Kennzahlen ist auch im Kanton Luzern beunruhigend. Insbesondere die ansteckenderen Formen des Coronavirus zwingen uns alle dazu, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin mit der n\u00f6tigen Sorgfalt einzuhalten.\u00bb Er appelliert an die Bev\u00f6lkerung, diese Regeln auch an Ostern zu beherzigen.<\/p>\n

Luzerner Polizei ist pr\u00e4sent<\/h2>\n

Auch Regierungsrat Paul Winiker ruft zur Vorsicht auf: \u00abWir m\u00fcssen auch an den Ostertagen weiterhin an die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Mitmenschen denken. Das Virus ist noch immer da. Die Krise ist noch nicht \u00fcberstanden.\u00bb<\/p>\n

Die Luzerner Polizei wird w\u00e4hrend den voraussichtlich fr\u00fchlingshaften Ostertagen wiederum vermehrt im \u00f6ffentlichen Raum pr\u00e4sent sein. Kommandant Adi Achermann dazu: \u00abGrunds\u00e4tzlich gehen wir davon aus, dass sich die Bev\u00f6lkerung an die geltenden Bestimmungen des Bundes wie Maskenpflicht und Abstand h\u00e4lt.\u00bb Sollten die geltenden Regeln nicht eingehalten werden, wird die Luzerner Polizei nach M\u00f6glichkeit und unter Wahrung des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips intervenieren. \u00abWir suchen wie immer den Dialog\u00bb, sagt Adi Achermann. Wenn dieses Mittel jedoch nicht greift, kann die Polizei je nach Situation eine Verwarnung, eine Ordnungsbusse oder eine Wegweisung aussprechen. Im \u00e4ussersten Fall kommt es zu einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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