{"id":120592,"date":"2021-08-24T16:23:29","date_gmt":"2021-08-24T14:23:29","guid":{"rendered":"https:\/\/2024.radio-luzern.ch\/?p=120592"},"modified":"2022-01-05T15:26:46","modified_gmt":"2022-01-05T14:26:46","slug":"fcl-cupfeier-7000-franken-busse-wegen-verbotener-veranstaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.radio-luzern.ch\/fcl-cupfeier-7000-franken-busse-wegen-verbotener-veranstaltung\/","title":{"rendered":"FCL Cupfeier: 7’000 Franken Busse wegen verbotener Veranstaltung"},"content":{"rendered":"

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen die Verantwortlichen vom FC Luzern abgeschlossen. Der Pr\u00e4sident wurde als Hauptverantwortlicher wegen der Durchf\u00fchrung einer Veranstaltung ohne Bewilligung mit einer Busse von 7’000 Franken bestraft. Der FCL hat den Strafbefehl akzeptiert.<\/strong><\/p>\n

7’000 Franken Busse als Strafe f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer verbotenen Veranstaltung<\/b>
\nDie Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen die Verantwortlichen vom Fussballclub Luzern (FCL) abgeschlossen. Im Juli erstattete die Luzerner Polizei Anzeige gegen die FC Luzern Innerschweiz AG bez\u00fcglich der unbewilligten Feierlichkeiten anl\u00e4sslich des Cupsiegs. Am 24. Mai 2021 haben rund 10’000 Personen an diesen Feierlichkeiten in der Stadt Luzern teilgenommen. Viele Fans haben sich vor dem Messegel\u00e4nde spontan f\u00fcr eine Siegesfeier versammelt.
\nIm Rahmen der Untersuchung wurde gepr\u00fcft, ob sich die Verantwortlichen vom FC Luzern Innerschweiz AG mit der Durchf\u00fchrung der Veranstaltung strafbar gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Luzern kommt zum Schluss, dass die Cupfeier vom 24. Mai in einer verbotenen Veranstaltung m\u00fcndete. Dies insbesondere darum, weil sich die Siegermannschaft vom FC Luzern auf dem Balkon der Messehalle unn\u00f6tig und \u00fcberm\u00e4ssig lange pr\u00e4sentierte und mit der Installation einer Musikanlage inklusive Mikrofon dazu beitrug, dass der Anlass als „Gross-Veranstaltung“ ohne Bewilligung zu beurteilen ist.<\/p>\n

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Pr\u00e4sidenten vom FC Luzern als Hauptverantwortlichen wegen der Durchf\u00fchrung einer verbotenen Veranstaltung mit einer Busse von 7’000 Franken bestraft. Zudem hat er die Verfahrenskosten zu tragen. Der Strafbefehl ist rechtskr\u00e4ftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Feststellungen gemacht, dass sich weitere Personen bez\u00fcglich der unbewilligten Feier verantwortlich gemacht haben.<\/p>\n

Keine Untersuchungen gegen Einzelpersonen, welche an der verbotenen Veranstaltung teilgenommen haben<\/strong>
\nDie Staatsanwaltschaft hat im Nachhinein keine Strafverfahren gegen die einzelnen Teilnehmenden der verbotenen Veranstaltung er\u00f6ffnet. Wenn man von mehreren tausend Teilnehmenden ausgeht, so w\u00e4re ein solches Vorgehen unverh\u00e4tnism\u00e4ssig. Die Luzerner Polizei war am 24. Mai 2021 vor Ort pr\u00e4sent und hat aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit darauf verzichtet, gegen Teilnehmenden der Feierlichkeiten Ordnungsbussen auszustellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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