Eine halbe Million Franken aus dem Lotteriefonds — für einen Auftritt an einem Zürcher Frühlingsfest. Klingt nach viel? SP-Kantonsrätin Rey Caroline findet das auch. Die Luzerner Regierung sieht das anders und verweist auf die kulturelle Bedeutung des Anlasses. Die wichtigsten Argumente beider Seiten — und was die Zahlen sagen.
Im April 2027 wird der Kanton Luzern Gastkanton am Zürcher Sechseläuten. Das Zentralkomitee der Zünfte Zürichs lädt jedes Jahr einen Kanton ein, sich am traditionellen Frühlingsfest zu präsentieren — mit Umzügen, Kulturprogramm und offiziellem Empfang. In zwei Jahren ist Luzern an der Reihe.
Der geplante Auftritt kostet 500’000 Franken. Die Regierung will diesen Betrag aus dem kantonalen Lotteriefonds finanzieren. Das sorgt für Kritik — vor allem aus der SP, aber auch aus anderen politischen Lagern.
Was ist der Lotteriefonds — und wofür darf er verwendet werden?
Der Lotteriefonds des Kantons Luzern speist sich aus den Reingewinnen der Landeslotterie (Swisslos). Im Jahr 2024 zahlte der Kanton Luzern insgesamt rund 26 Millionen Franken aus diesem Topf aus. Gemäss Gesetz müssen diese Gelder vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden — konkret in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport.
Wichtig: Die Verwendung für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das heisst, der Staat darf mit Lottogeldern nicht einfach reguläre Aufgaben finanzieren.
Genau hier setzt die Kritik an: Ist ein Gastauftritt an einem Zürcher Fest eine gemeinnützige Kulturförderung — oder eine repräsentative Pflicht des Kantons, die aus dem ordentlichen Budget bezahlt werden müsste?
Die Kritik: Zweckentfremdung und falsche Prioritäten
SP-Kantonsrätin Rey Caroline reichte einen Vorstoss ein, der die Finanzierung aus dem Lotteriefonds grundsätzlich infrage stellt. Ihre Argumente:
- Zweckentfremdung: Lottogelder seien für gemeinnützige Zwecke gedacht, nicht für kantonale Selbstdarstellung in Zürich.
- Doppelmoral: Der Kanton spare bei J+S-Geldern (Jugend+Sport), gebe aber bereitwillig eine halbe Million für einen Festauftritt aus.
- Rechtliche Bedenken: «Die Verwendung dieser Mittel zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen ist ausdrücklich ausgeschlossen» — ein Gastauftritt könnte darunter fallen.
Die Kritik kam nicht nur aus der SP. Auch aus anderen politischen Lagern wurden Bedenken geäussert.
Die Verteidigung der Regierung: «Bedingungen sind erfüllt»
Die Luzerner Regierung widerspricht in einer offiziellen Stellungnahme. Ihre drei Kernargumente:
1. Der Auftritt ist gemeinnützig
Die Veranstaltung sei öffentlich zugänglich und habe eine breite Publikumswirkung in der gesamten Schweiz. Der Gastkantonauftritt sei als Kultur- und Brauchtumsrogramm konzipiert und diene der kulturellen Vermittlung sowie der Teilhabe der Bevölkerung. Konkret erwähnt die Regierung:
- Auftritte von Luzerner Musikerinnen und Musikern
- Auftritte von Luzerner Künstlerinnen und Künstlern
- Beiträge Luzerner Kinder an den Umzügen
- Vermittlung von Luzerner Brauchtum und Traditionen
«Er erfüllt damit die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit», schreibt die Regierung wörtlich.
2. Keine kommerzielle Werbung
Der Auftritt sei nicht als kommerzielle Werbemassnahme konzipiert. «Allfällige positive Standortwirkungen sind lediglich Nebenfolgen, nicht aber Ziel und Zweck der Finanzierung», heisst es in der Stellungnahme.
3. Getrennte Finanzierungstöpfe
Die 500’000 Franken stammen nicht aus den Lotteriemitteln des Bildungs- und Kulturdepartements, sondern aus dem separaten Lotteriefonds des Regierungsrates. Reise- und Übernachtungskosten für Regierungsmitglieder, kantonale Angestellte und Persönlichkeiten werden aus dem regulären Budget bezahlt — nicht aus dem Lotteriefonds.
Gemäss der rechtlichen Grundlagen dürfe der Regierungsrat über diesen separaten Topf verfügen. Der Auftritt gehe somit «nicht zulasten der Lotteriegelder für die Departemente».
Einordnung: Wie viel haben andere Gastkantone bezahlt?
500’000 Franken klingt nach viel — liegt aber im üblichen Rahmen. Ein Vergleich zeigt: Praktisch jeder Gastkanton gibt eine halbe Million aus, finanziert über Lotteriegelder.
| Gastkanton | Jahr | Kosten | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| Solothurn | 2008 | ca. 500’000 CHF | Lotteriefonds |
| Schaffhausen | 2009 | ca. 500’000 CHF | Lotteriefonds |
| St. Gallen | 2013 | ca. 500’000 CHF | Lotteriefonds |
| Zug | 2025 | 500’000 CHF | Lotteriefonds |
| Graubünden | 2026 | 500’000 CHF | Lotteriefonds |
| Luzern | 2027 | 500’000 CHF | Lotteriefonds Regierungsrat |
Pikant: Luzern war bereits 2014 als Gastkanton für das Sechseläuten 2015 eingeladen — sagte dann aber kurzfristig ab, weil die Kassen leer waren. Es war das erste Mal überhaupt, dass ein Kanton seine Zusage zurückzog. Das Fürstentum Liechtenstein sprang ein, sagte dann ebenfalls ab. Am Ende musste Zürich als Gastkanton in eigener Stadt auftreten.
Beim Kanton Zug — der sich 2025 als Gastkanton präsentierte — schlüsselte die NZZ die Kosten wie folgt auf: 190’000 Franken für den viertägigen Gastauftritt auf dem Lindenhof, knapp 100’000 Franken für den Kinder- und den Hauptumzug, 70’000 Franken für offizielle Anlässe und rund 140’000 Franken für Kommunikation und Projektleitung.
Was ist das Sechseläuten?
Das Sechseläuten ist das traditionelle Frühlingsfest der Zürcher Zünfte und findet jedes Jahr im April statt. Höhepunkt ist das Verbrennen des Bööggs — einer Schneemannfigur auf einem Scheiterhaufen auf dem Sechseläutenplatz. Je schneller der Kopf explodiert, desto schöner soll der Sommer werden.
Seit 1991 lädt das Zentralkomitee der Zünfte Zürichs jeweils einen Gastkanton ein, sich mit Umzügen, Ständen und Kulturprogramm zu präsentieren. Für die eingeladenen Kantone ist das eine Bühne mit nationaler Aufmerksamkeit — entsprechend politisch aufgeladen ist die Frage, wie viel Geld dafür ausgegeben werden darf.







