1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Lozärn regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Radio Lozärn (betrieben durch die bestforyou.ch GmbH, CHE-195.254.137, Cheerstrasse 13b, 6014 Luzern) für die Ausstrahlung von Werbespots über Internet- und DAB+ – Radio in den Sendegebieten Luzern, Zug und Nidwalden. Abweichende oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber anerkennt die Gültigkeit der AGB auf das Vertragsverhältnis zwischen Radio Lozärn und dem Auftraggeber und verpflichten sich zur Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen.
2. Erteilung von Werbeaufträgen
Als „Werbeauftrag“ gilt der Auftrag des Auftraggebers über die Schaltung eines oder mehrerer Werbespots im Radioprogramm von Radio Lozärn.
Aufgabe, Änderung und Sistierung von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser AGB bereits Fax oder E-Mail an die Verkaufsabteilung von Radio Lozärn jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch Radio Lozärn und die anschliessende Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber räumt Radio Lozärn mit Erteilung des Werbeauftrags sämtlich erforderlichen Rechte (Nutzungs- Bearbeitungs- und Senderechte) ein und ermächtigt sie, den Werbespot auch in ihrem Webarchiv abzulegen.
3. Inhalte von Werbespots
Der Auftraggeber zeichnet für den Inhalt der Werbung verantwortlich und Radio Lozärn trifft keine Pflicht zur Kontrolle des Inhalts auf Einhaltung geltender Gesetze oder anderer Vorgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Radio- und Fernsehverordnung RTVV), Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Der Auftraggeber stellt Radio Lozärn, seine Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Gewährleistung durch den Auftraggeber stehen. Werden Radio Lozärn, dessen Organe oder Hilfspersonen gerichtlich belangt, ist der Auftraggeber verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
Radio Lozärn behält sich das jederzeitige Recht vor, Änderungen der Werbespots zu verlangen oder Werbespots ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren.
4. Ausstrahlung der Werbespots
Nach Vertragsschluss teilt Radio Lozärn dem Auftraggeber die voraussichtlichen Sendedaten- und Blöcke mit. Der Werbespot wird innerhalb von Werbeblöcken gesendet. Radio Lozärn kann keine Gewähr für das Einhalten der vereinbarten Sendezeit übernehmen. Radio Lozärn achtet darauf, dass innerhalb des gleichen Werbeblocks nur branchenexklusive Werbespots gesendet werden.
Werbespots müssen spätestens zwei Werktage vor der Ausstrahlung bei Radio Lozärn eingehen. Andernfalls kann der Werbespot nicht gesendet werden. Die vereinbarte Sendezeit wird in diesem Fall gleichwohl in Rechnung gestellt. Das Übermittlungsrisiko (Verspätung, Übermittlungsfehler etc.) trägt der Auftraggeber.
Die Werbespots müssen in einem der folgenden Formate angeliefert werden: MP3, MP2 oder WAV. Sämtliche Herstellungskosten des Werbespots inkl. allfälliger Nachbearbeitungen durch Radio Lozärn gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Werbespots des Auftraggebers werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Radioprogramm von Radio Lozärn. Radio Lozärn behält sich vor, auch bei bestätigten Aufträgen die Ausstrahlung aufgrund von Werbespots von technischen Mängeln oder aufgrund ihres Inhaltes zu verweigern. Im Falle einer verweigerten Ausstrahlung ergeben sich keine Ansprüche gegen Radio Lozärn.
5. Haftung von Radio Lozärn
Radio Lozärn bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Ausstrahlung der Werbespots und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Ausstrahlung zu garantieren. Radio Lozärn gewährleistet entsprechend keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit.
Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung von Radio Lozärn soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen von Radio Lozärn ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Auftraggeber für den betreffenden Werbespot geleistete Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die zukünftige Schaltung von Werbespots. Radio Lozärn haftet insbesondere nicht, wenn Mängel: bloss unwesentlich sind, z.B. weder Sinn noch die Werbewirkung des Werbespots wesentlich beeinträchtigen; durch Störungen der Kommunikationsnetze (z.B. Leitungs- oder Stromausfall) verursacht werden; durch Verwendung einer nicht geeigneten Software/Hardware des Empfängers (z.B. Browser) hervorgerufen werden; bei Dritten oder Radio Lozärn durch Rechner- oder Softwareausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall hervorgerufen werden.
6. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
Bei Zahlungsverzug werden ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 sowie 5% Verzugszins in Rechnung gestellt.
Radio Lozärn behält sich jederzeit vor, die Bonität des Auftraggebers zu überprüfen und der Auftraggeber erteilt Radio Lozärn mit Erteilung des Auftrags die Erlaubnis, eine solche Bonitätsabfrage durchzuführen bzw. bei Dritten durchführen zu lassen.
7. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen
Radio Lozärn ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weitere Regelungen jederzeit und nach freiem Ermessen zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, Regelungen und Tarife treten für alle Auftraggeber gleichzeitig in Kraft und werden auch auf laufende Werbeaufträge angewendet. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, bei Änderungen der Preise innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf Rückvergütung der bis zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht bezogenen Leistungen.
8. Datenschutz
Radio Lozärn verpflichtet sich, in Bezug auf die von ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Daten, die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung der bestforyou.ch GmbH.
9. Schlussbestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieser Werbebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist in Luzern, soweit das Gesetz keine anderen zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Radio Lozärn – Version 30.01.2019