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Betreuungsbedürftige Menschen: Luzerner Regierungsrat aktualisiert Planung der Angebote

Der Regierungsrat zeigt mit dem Planungsbericht 2020 bis 2023 zu den sozialen Einrichtungen die notwendigen Anpassungen auf. Damit stellt er die Versorgung für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, für Erwachsene mit Behinderungen und für Personen mit Suchtproblemen mit stationären und ambulanten Angeboten für die nächsten Jahre sicher.

Der quantitative Bedarf sowie die qualitative Ausgestaltung der Betreuungsangebote verändern sich mit den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und ihres Umfeldes sowie durch gesellschaftliche und politische Faktoren. Der Regierungsrat erstellt daher periodisch einen auf mehrere Jahre ausgerichteten Planungsbericht über die Leistungen der sozialen Einrichtungen.

Foto: Pixabay

Die Angebotsplanung umfasst die stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, für Erwachsene mit Behinderungen und für Personen in einer stationären Suchttherapie. Die Planung berücksichtigt die Prinzipien der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für die Jahre 2020-2023 ist ein punktueller Ausbau von rund 15 Wohnplätzen vorgesehen. Gleichzeitig werden vermehrt ambulante Angebote geschaffen.

Sozialpädagogische Begleitung von Familien

Dank integrativer Schulung können immer mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Regelklasse besuchen. Im Gegenzug hat die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und jener mit einer Behinderung, verbunden mit psychischen Problemen, zugenommen. Für sie sollen in den nächsten Jahren spezialisierte Betreuungsangebote ausgebaut oder geschaffen werden. Zudem soll die sozialpädagogische Begleitung von Familien bei Bedarf vermehrt eingesetzt werden, um den Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie zu verhindern oder zu verkürzen.

Zusätzliche Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung

Die Angebotsplanung 2020 bis 2023 für Erwachsene mit Behinderungen berücksichtigt deren höhere Lebenserwartung und wachsende Pflegebedürftigkeit. Im Kanton Luzern sind zusätzliche Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung und psychiatrischen Diagnosen vorgesehen. Bei den jüngeren Generationen wächst der Bedarf nach selbstbestimmtem Wohnen und Arbeiten. Bei dieser Zielgruppe nimmt die Nachfrage nach stationären Wohnangeboten und Tagesstrukturen ab. Die geplante Gesetzesrevision per 1. Januar 2020 will ambulante Angebote fördern.