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Brisant: Drei Hausarztpraxen in Luzern erhalten keine Bewilligung mehr

Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat drei Hausarztpraxen im Kanton Luzern keine Betriebsbewilligung erteilt. Die Praxen dürfen nur noch bis am 30. September 2023 geöffnet sein. Zudem soll der geordnete Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Patientendokumentationen sichergestellt werden.

Die DIGE hat drei Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb von Arztpraxen in Oberkirch (Surenweidpraxis), Triengen (Ärztezentrum Triengen) und Hergiswil b.W. (Ärztezentrum Napf) eingehend geprüft und abgelehnt, da die Betreiber die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Damit in Arztpraxen nicht nur fehlbare Arztpersonen, sondern auch die Praxisinhaber, die Betreibergesellschaften oder anderweitige Dritte nötigenfalls aufsichtsrechtlich belangt werden können, hat der Kanton per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt. Für vorbestehende Arztpraxen, zu denen auch die drei erwähnten in Oberkirch, Triengen und Hergiswil b.W. gehören, bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um eine solche Bewilligung zu beantragen. David Dürr, Leiter der DIGE: «Es bestand für die Patientinnen und Patienten dieser drei Arztpraxen zu keiner Zeit eine Gefährdung. Alle in diesen Praxen tätigen und tätig gewesenen Arztpersonen hatten die erforderliche Berufsausübungsbewilligung. Damit war und ist sichergestellt, dass sie fachlich qualifiziert sind.»

Definitive Schliessung bis 30. September 2023
Die drei Praxen dürfen noch bis längstens am 30. September 2023 geöffnet sein. Damit soll eine geordnete Abwicklung des Praxisbetriebs, insbesondere aber ein geordneter Zugang der Patientinnen und Patienten zu ihren Dokumentationen, gewährleistet bleiben. Der Entscheid der Nichterteilung der Betriebsbewilligung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann gegen die einzelne Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.