Ab ins Moor! Exkursion in der Biosphäre Entlebuch.
Gemeinsam mit unserem Partner re:morrow entdecken wir das faszinierende Ökosystem Moor in der UNESCO Biosphäre Entlebuch.
- Wann
- Sa, 12. September 2026, 12.00 Uhr
- Wo
- Bohrplattform Finsterwald
Gräben 1
6162 Entlebuch - Veranstalter
- WWF Zentralschweiz
Ab ins Moor!
Gemeinsam mit unserem Partner re:morrow entdecken wir das faszinierende Ökosystem Moor in der UNESCO Biosphäre Entlebuch. Unter der Leitung eines erfahrenen Guides erhalten wir spannende Einblicke in die Bedeutung der Moore für Klima, Biodiversität und Wasserhaushalt. Eine abwechslungsreiche Exkursion für alle, die die Natur aus einer neuen Perspektive erleben möchten.
Leitung
Guide der UNESCO Biosphäre Entlebuch
Voraussetzungen für Teilnahme
Gutes Schuhwerk, Trittsicherheit und Freude an einer rund dreistündigen Exkursion.
Verpflegung
Verpflegung aus dem Rucksack (genügend Wasser und bei Bedarf Zwischenverpflegung).
Mitnehmen/Ausrüstung
Wetterangepasste Kleidung, feste Schuhe mit gutem Profil, Sonnenschutz und persönliche Medikamente.
Durchführung
Die Exkursion findet bei geeigneter Witterung statt. Über eine allfällige Absage wird rechtzeitig informiert.
Bemerkung
Die Teilnahme an der Führung ist kostenlos. Reise- und Verpflegungskosten gehen zulasten der Teilnehmenden. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Zur Anmeldung: Anmeldung über unseren Partner re:morrow
Ort
Bohrplattform Finsterwald Gräben 1 6565 Entlebuch
An- und Rückreise:
Bohrplattform Finsterwald, Entlebuch (die ÖV-Haltestelle nennt sich «Finsterwald LU, Kirche», danach ca. 10min zur Bohrplatte)
Ab Bern und Zürich besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem ÖV anzureisen (bitte bei Anmeldung angeben). Kein Must, aber sicher cool.
Organisiert durch
WWF Schweiz
Kontaktperson
Mario Holzheu, mario.holzheu@wwf.ch, +41 796815109
Für wen
Jugendliche, Kinder, Erwachsene, Familien, Senioren
Sprachen: Deutsch
6 - 99 Jahre
Sirik Loosman © Bild
Rechtliches: AGBs, Datenschutz
Angaben vom Veranstalter, übermittelt über Eventfrog. Ohne Gewähr, es gilt die Angabe des Veranstalters.


