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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Luzern wird aufgehoben

Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten Tage und den kühleren Temperaturen hebt der Kanton Luzern das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe nach Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen im ganzen Kantonsgebiet per sofort auf.

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen.

Wegen der regional unterschiedlich gefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons Luzern mit Feuern im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.

30 bis 40 Millimeter Regen

Seit dem letzten Donnerstag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30 bis 40 Millimeter Regen. Einzig im nördlichen Kantonsteil war die Regenmenge mit 10 bis 20 Millimeter geringer. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot aufzuheben und von «gross» auf «erheblich» – mit besonderer Vorsicht im nördlichen Kantonsteil – zurückzustufen.

Weiterhin Vorsicht geboten

Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen Sommers sind insbesondere die Waldböden, auch nach den jüngsten Niederschlägen, nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.

Aus diesem Grund sind folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:

  • keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen
  • des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) wird zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen die Situation weiterhin beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe mitteilen.