Vier Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wurden in Zug nach einer nächtlichen Spritztour mit einem elterlichen BMW festgenommen. Das Auto blieb mit einem platten Reifen stecken, nachdem ein Bürger die Polizei alarmiert hatte.
Ein aufmerksamer Bürger meldete am frühen Freitagmorgen, kurz vor 4.15 Uhr, der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei, dass im Bereich der Feldstrasse in der Stadt Zug mehrere Jugendliche mit einem Auto umherfahren und Lärm verursachen. Beim Eintreffen der Polizeipatrouille fanden die Einsatzkräfte auf einem Vorplatz einer Liegenschaft ein steckengebliebenes Auto mit einem platten Reifen vor.
Gleichzeitig beobachteten die Polizisten, wie drei Personen in verschiedene Richtungen davonrannten. Eine Person konnte die Polizei nach wenigen Metern einholen und festnehmen. Ein weiterer Beteiligter kehrte rund dreissig Minuten später zur Örtlichkeit zurück und wurde ebenfalls festgenommen.
Alle vier Jugendliche aus Zug geständig
Ein dritter Beteiligter konnte im Verlaufe des Freitagmorgens an seinem Wohnort ermittelt und festgenommen werden. Der vierte Jugendliche wurde noch am Freitagabend an seinem Wohnort festgenommen. Alle vier haben sich in den Einvernahmen geständig gezeigt, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, die alle nicht im Kanton Zug wohnhaft sind. Sie wurden am Samstagabend aus der Haft entlassen. Für ihre Spritztour benutzten sie einen BMW, der einem Elternteil eines der beteiligten Jugendlichen gehört.
Die Beschuldigten müssen sich nun bei der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten. Dies unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwenden eines Fahrzeugs zum Gebrauch und weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Hinderung einer Amtshandlung.
Polizei appelliert an Eltern
Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden appellieren deshalb an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen.
Im Falle eines Unfalls seien die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Zudem stelle der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug unter Strafe. Die Polizei bittet die Eltern, Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können.







