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Klassenlager und Corona: Luzern passt Schutzkonzepte an

Kinder freut’s – endlich wieder Schullager! Das Bildungs- und Kulturdepartement ermöglicht nach dem Entscheid des Kantonsrates Klassenlager unter Einhaltung der Schutzkonzepte. Diese werden entsprechend angepasst.

Klassenlager sollen für die Luzerner Schulen wieder erlaubt sein – dies hat der Kantonsrat diese Woche an seiner Session beschlossen. Das Bildungsdepartement hat dazu nun die Rahmenschutzkonzepte angepasst und überlässt den Entscheid zur Durchführung der Lager den Schulleitungen.

Teilnahme nur mit einem negativen Test

Die Bedingungen für die Lager orientieren sich an den schulischen Schutzkonzepten und berücksichtigen die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden sowie der freiwilligen Lagerbetreiber (z.B. Pfadi Swiss):

  • Teilnahme nur mit einem negativen Antigentest, Schnelltest oder PCR-Speicheltest, der maximal 72 Stunden vor Lagerbeginn durchgeführt wurde.
  • Freiwilliges Testen: Die Schulen garantieren für diejenigen Lernenden, die sich nicht testen lassen wollen, ein
  • Alternativprogramm während der Lagerwoche.
  • Lager sind in der ganzen Schweiz erlaubt, allfällige Vorgaben des Lagerkantons sind zu beachten.
  • Lager sind klassenweise erlaubt, analog Schulreisen und Exkursionen.

Die Schulleitung entscheidet über die Durchführung der Veranstaltungen (Klassenlager) und ist verantwortlich für die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben. Verdachtsfälle während dem Lager sind ernst zu nehmen. Werden Lernenden, einer Lehr- oder Begleitperson Krankheitssymptome festgestellt, sind die folgenden Massnahmen zu treffen:

  • Die Person mit Symptomen wird isoliert.
  • Die Person wird rasch getestet. Dies gilt auch für geimpfte Personen.
  • Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das Contact Tracing, welche Kontaktpersonen einer infizierten Person unter Quarantäne gesetzt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis sind Schulleitung und Erziehungsberechtigte umgehend zu informieren.