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Luzern betroffen: Lokale Waldschäden nach Föhnsturm Mitte November

Ein Föhnsturm richtete in der Nacht auf den 15. November 2019 im Kanton Luzern hauptsächlich im Schutzwald zahlreiche Schäden an. Wie sich nun zeigt, sind die Gebiete Hilfernthal, Hürnli und Steigle in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach besonders betroffen.

Das genaue Ausmass kann aufgrund der Schneemengen in höheren Lagen erst grob abgeschätzt werden. Insgesamt dürfte die Schadmenge rund 30’000 Kubikmeter Holz betragen. Das entspricht rund 20’000 Bäumen. Foto: HO.

Ausläufer des Föhnsturms führten in der Nacht vom 14. auf den 15. November 2019 zu heftigen Winden, die hauptsächlich in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach zahlreiche Waldschäden verursacht haben. Betroffen sind auch Gebiete im Waldemmental (Flühli/Sörenberg). Das aktuelle Schadenbild zeigt, dass mehrheitlich Flächenschäden und stellenweise Streuschäden (Baumgruppen) vorhanden sind.

Noch ist das genaue Ausmass nicht bekannt

Das genaue Ausmass kann aufgrund der Schneemengen in höheren Lagen erst grob abgeschätzt werden. Insgesamt dürfte die Schadmenge rund 30’000 Kubikmeter Holz betragen. Das entspricht rund 20’000 Bäumen. Etwa 90 Prozent der Schäden betreffen den Schutzwald. Lokal ist das Ereignis als gross einzustufen. Im Vergleich zum Sturmtief «Burglind» sind die Waldschäden insgesamt geringer. Einige Waldstrassen und Wege sind blockiert. Sie werden abhängig von der Witterung und Schneelage geräumt.

Aufgrund der Jahreszeit besteht bei den Aufräumarbeiten kein Zeitdruck. In Zusammenarbeit mit den betrieblichen Waldorganisationen wird die Dienststelle Landwirtschaft und Wald die nötigen Massnahmen im Schutzwald planen. Ziel ist, dass das Schadholz bis im Frühsommer geräumt oder so behandelt ist, dass es nicht als Brutmaterial für den Borkenkäfer dienen kann. So können weitere Folgeschäden vermieden werden.

Unfallvermeidung hat erste Priorität

Bei der Beseitigung des Sturmholzes hat die Unfallvermeidung erste Priorität. Geworfene oder gebogene Stämme können unter grosser Spannung stehen. Private Waldeigentümer und -Eigentümerinnen sind angehalten, keine Arbeiten auszuführen, für die sie nicht ausreichend geschult sind. Über die Regionalen Waldorganisationen kann ausgebildetes und gut ausgerüstetes Forstpersonal beigezogen werden.