Innerhalb von nur wenigen Tagen musste die Luzerner Polizei drei schwerwiegende Fälle von Raserei ahnden. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen erfüllen alle den Rasertatbestand nach Strassenverkehrsgesetz.

Luzerner Polizei: Brasilianer rast mit 148 km/h durch Eschenbach
Den ersten Fall registrierte die Polizei auf der Rothenburgstrasse in Eschenbach. Ein 52-jähriger Brasilianer fuhr dort in Richtung Rothenburg mit 148 km/h statt der erlaubten 80 km/h. Die Beamten stoppten den Mann vor Ort und nahmen ihn fest. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt und der Führerausweis abgenommen.
Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr führen. Die Staatsanwaltschaft Emmen führt die Untersuchung.
150 km/h in Malters gemessen
Zwei Tage später erwischte die Luzerner Polizei den nächsten Raser. Auf der Kantonsstrasse im Gebiet Oberrängg in Richtung Malters passierte ein 33-jähriger Schweizer eine Geschwindigkeitsmessstelle mit 150 km/h. Auch hier galt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Eine Patrouille nahm die Verfolgung auf und konnte das Auto anhalten. Der Fahrer wurde festgenommen, sein Fahrzeug sichergestellt. Auch ihm wurde der Führerausweis entzogen. Die Staatsanwaltschaft Emmen übernimmt die weitere Untersuchung.
Rekordgeschwindigkeit von 160 km/h in Mauensee
Den dritten und schwersten Fall verzeichnete die Polizei auf der Kantonsstrasse in Mauensee. Ein 20-jähriger Schweizer fuhr dort in Richtung Sursee mit 160 km/h – doppelt so schnell wie erlaubt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 80 km/h.
Auch in diesem Fall stellten die Beamten das Fahrzeug sicher und entzogen dem jungen Mann den Führerausweis. Die Staatsanwaltschaft Sursee führt hier die Untersuchung.
Alle drei Fälle erfüllen Rasertatbestand
Alle drei Autofahrer werden wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt. Dies entspricht dem sogenannten Rasertatbestand nach Strassenverkehrsgesetz. Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Zudem droht den Rasern ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren. In besonders schweren Fällen kann der Entzug auch lebenslang erfolgen. Die betroffenen Fahrzeuge bleiben bis zum Abschluss der Verfahren sichergestellt.
Die Luzerner Polizei führt regelmässig Geschwindigkeitskontrollen durch, um solche gefährlichen Verkehrsverstösse zu ahnden. Raser gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich.







