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Regierungsrat empfiehlt Beitritt zur neuen Universitätsvereinbarung

Mit dem Beitritt zur neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung soll der Zugang für Nidwaldner Studierende zu den universitären Studiengängen weiterhin sichergestellt werden. In Zukunft wird ein kostenbasiertes System für die Berechnung der Tarife angewandt. 

Der Regierungsrat legt dem Landrat die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) zur Ratifizierung vor. Sie wurde von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) revidiert und muss nun in der neuen Fassung von mindestens 18 Kantonen genehmigt werden, um in Kraft gesetzt zu werden. Die heute gültige Vereinbarung stammt aus dem Jahr 1997.

Die Tarife werden bei Inkrafttreten auf Basis der dannzumal vorliegenden Kostendaten des Bundesamtes für Statistik berechnet. 2018 leistete der Kanton Nidwalden gemäss Vereinbarung für seine Studierenden Zahlungen in der Höhe von 4.37 Millionen Franken. Aufgrund der Kostenentwicklung und Musterberechnungen der EDK sollte sich der Betrag für Nidwalden mit der revidierten Universitätsvereinbarung nicht wesentlich ändern.

Die Vereinbarung bildet unverändert die Rechtsgrundlage für Zahlungen zwischen den Kantonen für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Neu werden die Tarife auf Basis der effektiven Kosten berechnet und die Tarifrabatte für Wanderungsverluste abgeschafft. Rabatte erhalten aktuell sechs Kantone, weil viele ihrer Studierenden nach dem Studium nicht mehr in ihren Herkunftskanton zurückkehren. Dieses System ist inzwischen überholt. Neuste Statistiken zeigen, dass heute sehr viel mehr Kantone Wanderungsverluste zu verzeichnen haben, für deren Ausgleich mittlerweile der Nationale Finanzausgleich sorgt.