Regierungsrat erklärt Rückzug der Behördeninitiative für gültig
Kurz vor Jahresende haben die neun Gemeinden die Behördeninitiative für die Anpassung des kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetzes zurückgezogen. Nun hat der Regierungsrat dem Rückzug seine Gültigkeit bescheinigt.
Mit Ausnahme von Stans und Buochs hatten neun Nidwaldner Gemeinden Ende September 2019 eine Behördeninitiative zum kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz eingereicht. Anfang Dezember erklärte der Nidwaldner Regierungsrat den Antrag als zulässig, teilte in seiner Stellungnahme aber mit, dass er die Behördeninitiative nicht unterstütze. Nachdem die Gemeinden ihren Antrag kurz vor Weihnachten mit sofortiger Wirkung zurückzogen, war es erneut am Regierungsrat, den Rückzug formell als gültig zu erklären. Dies ist nun erfolgt.
Die neun Gemeinden hatten in ihrem Antrag die Zweckmässigkeit des Regionalentwicklungsverbands (REV) Nidwalden/Engelberg in Frage gestellt. Sie verlangten, im Rahmen einer Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes von der Errichtung eines solchen Verbandes befreit zu werden. Die damit verbundenen Aufgaben sollen beim Kanton angesiedelt werden. Weiter forderten sie, dass die für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) erforderliche Wirtschaftsregion, die derzeit sämtliche Nidwaldner Gemeinden sowie Engelberg beinhaltet, umfassender ausgelegt wird.
Erweiterung der Region ist bereits heute möglich
Der Regierungsrat liess in seiner Stellungnahme verlauten, dass er nicht hinter dem Ansinnen steht. Aus seiner Sicht hat sich das Instrument des Regionalentwicklungsverbandes bewährt, wenn es um die Mitwirkung der Gemeinden bei Unterstützungsgesuchen für Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik geht. Ebenso hat sich die Wirtschaftsregion Nidwalden/Engelberg bisher als geeignet erwiesen. Bei Bedarf kann diese auch mit dem heutigen Gesetz ausgeweitet werden.
Eine Annahme der Behördeninitiative würde die gute Kooperation zwischen den Nidwaldner Gemeinden und der Gemeinde Engelberg erschweren. Zudem bringt die Eingliederung der REV-Aufgaben in die Verwaltung keine Kostenersparnisse.
Der Regierungsrat räumt zwar ein, dass bei der Kommunikation des REV-Vorstandes und der Zusammenarbeit mit den zwölf Mitgliedergemeinden Verbesserungspotenzial besteht. Dafür ist aber keine Gesetzesanpassung notwendig.