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Sempach – Busse wegen Sanierung Seeweg

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den Verantwortlichen vom Bauamt Sempach mit einer Busse von 1’000 Franken bestraft. Er wurde verurteilt, weil er im Jahr 2019 u.a. ohne notwendige Bewilligung ein Teilstück vom Seeweg sanieren liess und damit fahrlässig gegen das Bundesgesetz über die Fischerei, gegen das Wasserbaugesetz und gegen die Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer verstossen hat.

Von Redaktion · 14. Dezember 2020

Im Winter 2018 wurde in Sempach der Seeweg am Sempachersee bei einem Unwetter teilweise weggespült. Nachdem der Uferweg notdürftig repariert worden war, erteilte der Verurteilte den Auftrag, den Seeweg mit Blocksteinen zu sanieren. Dabei hat er es unterlassen, eine Bewilligung bei der für die Fischerei zuständigen Behörde einzuholen und das Bauvorhaben bei den Diensstellen Verkehr und Infrastruktur (vif) sowie Landwirtschaft und Wald (lawa) zu melden.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung abgeschlossen und den Verantwortlichen mit einer Busse von 1’000 Franken bestraft. Zudem muss er die Untersuchungskosten bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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