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Viele Personenkontrollen wegen COVID-19 Bestimmungen über die Ostertage

Die Luzerner Polizei zieht eine durchzogene Bilanz zu den vergangenen Ostertagen. In der Nacht vom Donnerstag auf den Karfreitag brannte in Horw ein Mehrfamilienhaus. Dabei kamen zwei Personen ums Leben (siehe Medienmitteilung vom 10. April 2020). Am meisten beschäftigte sich die Polizei mit Personenkontrollen wegen Meldungen über das Nichteinhalten der COVID-19 Bestimmungen des Bundes. So mussten teilweise auch grössere Gruppierungen aufgelöst werden. Trotz geringem Verkehrsaufkommen kam es zu einigen Verkehrsunfällen, wobei niemand schwer verletzt wurde.

Bei einem Brandfall in Horw verstarben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zwei Personen (siehe Medienmitteilung vom Freitag, 10. April 2020). Die Identifikation der aus der Wohnung tot geborgenen Person ist noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen zur Brandursache sind nach wie vor am Laufen.

Am Freitag, 10. April 2020, kurz vor 09:30 Uhr brach ein Mann in Littau auf einer Parkbank zusammen und verstarb vor Ort. Der Mann verstarb eines natürlichen Todes.

Am Sonntag, 12. April 2020, kurz vor 15:30 Uhr konnte eine Patrouille der Luzerner Polizei eine leblose Person in der Reuss feststellen. Die Person konnte nur noch tot geborgen werden. Es konnten keine Anzeichen einer Dritteinwirkung festgestellt werden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine näheren Angaben gemacht.

Die Luzerner Polizei hatte sich während den Ostertagen hauptsächlich mit Kontrollen im Bereich der Bundesbestimmungen wegen COVID-19 zu beschäftigen. So gingen bei der Polizei gegen 150 Meldungen ein. Zum grössten Teil ging es bei den Meldungen darum, dass Personen die Abstände nicht einhalten würden. Vielfach wurde bei den entsprechenden Kontrollen das Gegenteil festgestellt. Trotzdem musste beispielsweise am Donnerstagabend, 9. April 2020, um 21:30 Uhr, auf dem Rastplatz in Neuenkirch eine Gruppierung von ca. 30 Personen, welche sich auf dem Rastplatz mit ihren hochmotorisierten Sportwagen trafen, aufgelöst werden. Diese Intervention verlief ohne Probleme.

Aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens hielt sich die Anzahl der Verkehrsunfälle im Rahmen. Bei den rund 15 polizeilich registrierten Unfällen wurde niemand schwer verletzt.

Es wurden jedoch mehrere, teils massive Geschwindigkeitsübertretungen gemessen. So wurde in Grosswangen ein 50-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad mit 154 km/h gemessen. Erlaubt wären in diesem Bereich 80 km/h gewesen. Der Mann wird wegen der qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand) zur Anzeige gebracht.

Weiter wurde bei einer Kontrolle in Eich ein 21-jähriger Schweizer mit 106 km/h im erlaubten 60er Bereich gemessen. In Hitzkirch passierte ein 34-jähriger Nordmazedonier die Messstelle mit 138 km/h bei erlaubten 80 km/h. Beiden Autofahrern wurde der Führerausweis zuhanden der Administrativbehörden sichergestellt und sie werden entsprechend an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.