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Altmetall Ärger in Luzern: Was gehört bei der Sammlung zum alten Eisen?

Vom 19. bis zum 27. Juni 2023 sammelt das Strasseninspektorat in der Stadt Luzern das Altmetall ein. Velo und Bürostuhl sind OK, Ski und Elektrogerät nicht: Es ist nicht immer einfach zu wissen, was bei den jährlich vier Altmetallsammlungen bereitgestellt werden darf. Bei Radio Lozärn gibt’s wertvolle Tipps für die reibungslose und kostengünstige «Heavy-Metal»-Entsorgung.

Viele Gegenstände, die entsorgt werden sollen, bestehen nur zum Teil aus Metall. Oft wird das Strasseninspektorat deshalb angefragt, was denn die Metallabfuhr überhaupt alles mitnehme. Tatsächlich ist es bei manchen Entsorgungsgütern nicht immer einfach zu bestimmen, ob es sich eher um Sperrgut oder um Altmetall handelt. In solchen Fällen hilft das Abfalltelefon Stadt Luzern 041 208 78 70 gerne weiter.

Überwiegend aus Metall

Grundsätzlich gilt: Wenn der Metallanteil eines Entsorgungsgutes grösser oder schwerer ist als seine übrigen Bestandteile und es sich dabei nicht um ein Elektrogerät handelt, gehört es ins Altmetall. Dagegen zählen beispielsweise Skier und Snowboards zum Sperrgut, da sie – bis auf kleine Teile der Bindung – hauptsächlich aus Kunststoff bestehen. Wenn sich nichtmetallische Teile nur mit erheblichem Aufwand (etwa durch Herausbrechen oder Absägen) entfernen liessen, können sie am Metall belassen werden.

Der Bürodrehstuhl darf also mit der Rückenlehne aus Kunststoff, der Hammer samt Holzstiel und das Velo mit Sattel und Pneus in die Altmetallsammlung. Grössere brennbare Bestandteile, die sich problemlos vom Altmetall trennen oder abschrauben lassen, müssen hingegen entfernt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Stoffbespannung eines Sonnenschirms, der Gartenschlauch des verrosteten Schlauchwagens oder die Holzverkleidung des alten Gasgrills.

Gut erkennbar beschriften

Wer ein Fahrrad, ein Mofa oder einen Kinderwagen zur Altmetallsammlung bereitstellt, muss einen Zettel mit dem Hinweis Altmetall anbringen, wenn sich das Gefährt in einem noch einigermassen fahrtüchtigen Zustand befindet. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden. So ist es schon vorgekommen, dass sich ein völlig entsetzter Anrufer beim Abfalltelefon nach dem Verbleib seines verrosteten, in die Jahre gekommenen, aber treuen und geliebten Drahtesels erkundigt hat, den er nur kurz am Entsorgungsort einer Liegenschaft hingestellt habe.

Andererseits kam es schon zu Beschwerden, weshalb denn der bereitgestellte Kinderwagen (in völlig intaktem Zustand) oder das kaum je benutzte Velo (fahrbereit und abgeschlossen) nicht entsorgt worden seien. Die Mitarbeiter sind angewiesen, im Zweifelsfall lieber etwas stehen zu lassen, als etwas zu viel mitzunehmen.

Sperrgutmarken sind unnötig

Bei jeder Alteisensammlung finden die Mitarbeiter des Strasseninspektorats Metallgegenstände vor, die mit Sperrgutmarken versehen sind. Das ist zwar nicht verboten, doch unnötig. Wie bei allen eingesammelten Separatabfällen (Papier, Karton und Grünabfall) sind auch die Entsorgungskosten von Altmetall bereits in den Kehrichtgrundgebühren enthalten. Sperrgutmarken benötigt man ausschliesslich für die Entsorgung von brennbarem Material, das zu „sperrig“ ist, um in einem Gebührensack oder im Container für Gewichtsgebühr Platz zu finden. Das kann ein Teppich, ein Gartenstuhl aus Kunststoff oder ein Holzregal sein.

Keine Elektrogeräte!

In der Schweiz sind Konsumentinnen und Konsumenten gesetzlich verpflichtet, nicht mehr funktionstüchtige elektrische und elektronische Geräte fachgerecht und umweltverträglich entsorgen zu lassen. Dieser Umstand scheint noch nicht allen bekannt zu sein, und deshalb kommt es immer wieder vor, dass Elektrogeräte zur Sperrgut- oder Altmetallabfuhr bereitgestellt werden. Ob Bügeleisen, Nachttischlampe, Kühlschrank, Mikrowellengerät, Fernseher oder Computer: Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie hat, wird – ob mit oder ohne Sperrgutmarken – in keinem Fall mitgenommen.

Elektrogeräte können in jedem Verkaufsgeschäft, das Geräte derselben Art (z. B. Staubsauger oder Computer) verkauft, kostenlos abgegeben werden. Auch in den Ökihöfen werden elektrische und elektronische Geräte sowie viele andere Separatabfälle unentgeltlich entgegengenommen.