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Die Pandemie nimmt wieder Fahrt auf: Radio Lozärn erklärt die G-Regeln

Für Freizeit und Kultur wird 2 G plus wohl bald der neue Standard. In entsprechende Einrichtungen oder zu Veranstaltungen darf also nur noch, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt (PCR-Test oder Schnelltest).

Die SBB hat eine «dringliche Empfehlung» für die Arbeit im Homeoffice verschickt. Wer nicht aus betrieblichen Gründen vor Ort sein muss, sollte zu Hause arbeiten.

Das bedeuten 2 G, 2 G plus, 3 G und 3 G plus

Generell besagt die 3-G-Regel, dass in viele Innenräume nur noch Menschen dürfen, die vollständig gegen Corona geimpft sind, die im zurückliegenden halben Jahr Covid-19 hatten oder die einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen (3 G: geimpft, genesen, getestet). Ob das ein PCR- oder ein Schnelltest ist, spielt keine Rolle. Die 3-G-Regel gilt aber nicht in Geschäften und privaten Räumen (also zum Beispiel Wohnungen), bei Gottesdiensten und Demonstrationen.

3 G plus
Wie 3 G – hier gilt aber nur ein PCR-Test, ein Schnelltest reicht nicht.

2 G
Hier dürfen nur Geimpfte und Genesene eingelassen werden sowie Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate (sie können bisher noch nicht geimpft sein), in Ausnahmefällen auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

2 G plus
Diese Regel funktioniert wie 2 G – nur dass man zusätzlich zu einem Geimpften- oder Genesenen-Ausweis auch noch ein negatives Testergebnis vorlegen muss, um eingelassen zu werden.