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Eingriffe in Luzern: Schluss mit unnötigen stationären Spitalbehandlungen!

Der Kanton Luzern verfolgt mit dem Projekt «AVOS – ambulant vor stationär» das Ziel, unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Anzahl ambulanter Behandlungen gesteigert.

Die Förderung der kostengünstigeren ambulanten Behandlungen führen zu einer Entlastung der Gesundheitskosten, von der die Steuer- wie auch die Prämienzahler profitieren. Per 1. Januar 2022 wird die Luzerner «AVOS»-Liste um vier Eingriffe erweitert.

Luzern hat das Projekt «AVOS – ambulant vor stationär» im Jahr 2017 als erster Kanton eingeführt. Seit der Einführung dieser AVOS-Listen wurden regelmässig Auswertungen vorgenommen. Es konnte aufgezeigt werden, dass eine Verlegung in den ambulanten Bereich möglich ist – bei gleichbleibender medizinischer Qualität. Diese Verschiebung führt zu grossen Kosteneinsparungen.

Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich bin überzeugt, dass noch weit mehr Eingriffe ambulant statt stationär vorgenommen werden können als dies heute – in der Regel wohl tarifbedingt – der Fall ist. Und dies, ohne dass bei der Qualität Abstriche vorgenommen werden müssen. Deshalb hat das Thema für mich nach wie vor einen hohen Stellenwert.»

Vier weitere Eingriffe auf der Luzerner Liste

Um das Ziel einer Verlagerung von teuren stationären Eingriffen hin zur günstigeren ambulanten Versorgung zu erreichen, wird die Luzerner AVOS-Liste jährlich erweitert. An den gelisteten Operationen, die im stationären Rahmen durchgeführt werden, beteiligt sich der Kanton Luzern nicht, falls die stationäre Behandlung nicht medizinisch indiziert war. Die individuelle Beurteilung durch den behandelnden Arzt respektive die behandelnde Ärztin ergibt, ob ein Eingriff medizinisch begründet zwingend stationär erfolgen muss.

Die diesjährige kantonale Listenerweiterung wurde zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet und gilt im Kanton Luzern per 1. Januar 2022. Die erweiterte Liste wird auch von weiteren Kantonen per Anfang 2022 eingeführt. Das Vorgehen der kantonalen Listenerweiterung wird auch von der Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) unterstützt.

Neu müssen im Kanton Luzern folgende Eingriffe ambulant durchgeführt werden (mit entsprechenden Ausnahmekriterien):

• Operation einer Umbilikalhernie (Nabelbruch)
• Operative Behandlung von Analfisteln
• Operative Behandlung des Morbus Dupuytren
• Arthroskopische Knorpelglättung im Knie

Die Liste der ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen sowie die Liste der Ausnahmekriterien sind einsehbar unter: Ambulant vor stationär – Kanton Luzern.