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FCL-Eklat: Rechtsprofessor der Uni Bern zeigt Josef Bieri und seiner Gefolgschaft die rote Karte

An der Medienkonferenz vom Dienstag Nachmittag wurde Bernhard Alpstaeg von den FCL-Aktionären und dem Verwaltungsrat öffentlich verurteilt und denunziert. Zu Unrecht und mit fatalen Folgen, wie sich nun herausstellt.

Die allgemeine Presse hat die Hetze am Dienstag und Mittwoch fortgesetzt und nach der Pressekonferenz alles unkritisch nach gebetet: Ob Luzerner Zeitung, Zentralplus oder SRF, keine Stimme hat die skurrile Pressekonferenz hinterfragt oder einen unabhängigen Rechtsexperten zu Wort kommen lassen. Ein Telefonanruf hätte genügt und das Kartenhaus wäre zusammengebrochen. Radio Lozärn tat es und erfuhr Erstaunliches.

«Fakt ist: Das Aktienrecht kennt keine Möglichkeit, einen Aktionär auszuschliessen, selbst wenn er Pflichten verletzt haben sollte. Die verschiedenen früheren Massnahmen durch den FCL-Verwaltungsrat einerseits und nunmehr durch die Aktionäre andererseits wirken auf mich sehr abenteuerlich. Dass der Verwaltungsrat Herrn Alpstaeg die Aktien vor einigen Monaten rechtmässig entziehen konnte, bezweifle ich», sagt Professor Peter V. Kunz. Er ist seit 2005 ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bern.  

An der Pressekonferenz zogen die Multimillionäre Thomas Meier, Hans-Peter Strebel, Hans Schmid, Josef Bieri, Patrick von Deschwanden, Michael Wehrle, Souvenir-König Robert Casagrande und Pascal S. Bieri über Alpstaeg hinweg, als sei er ein verurteilter Wirtschafts-Krimineller. Das könnte schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Rufmord.

Der Anführer Josef Bieri diffamierte und verunglimpfte den Swisspor-Gründer und Grossarbeitgeber in kurzer Zeit gleich mehrmals öffentlich. Er stellte ihn als geldgierig und betrügerisch dar. Die FCL gehöre allen und man plane sogar Volksaktien, war zu hören. Doch das ist nachweislich eine fatale Fehlinformation. Aber egal wie viel Herzblut man für den Verein hat: Der FCL ist eine Aktiengesellschaft, wie zum Beispiel auch die Swiss oder die Swatch.

Alpstaeg in der besseren Ausgangslage

Wenn es nach der Logik von Josef Bieri und seinen Gefolgsleuten geht, kann man sich nun in jeder Schweizer Aktiengesellschaft auf den Aktionärsbindungsvertrag berufen und einem unliebsamen oder verhassten Hauptaktionär die Aktien entziehen und verkaufen. Kommt diese Vorgehensweise durch, wäre dies weltweit einzigartig und für so manchen Grosskonzern ein guter Grund, die Schweiz zu meiden oder gar zu verlassen.

Professor Peter VKunz dazu: «Die Aktionäre berufen sich nicht auf das Aktienrecht, sondern auf einen angeblichen Aktionärbindungsvertrag (ABV). Dass überhaupt ein für Herrn Alpstaeg verbindlicher ABV besteht, muss jedoch bezweifelt und von den Aktionären bewiesen werden. Sollte tatsächlich ein gültiger ABV vorliegen, müsste das geltend gemachte «Ausschlussrecht» gegen Herrn Alpstaeg vertraglich klar formuliert sein. Nach meiner langjährigen Erfahrung als Wirtschaftsanwalt werden solche Rechte jedoch nie vereinbart, doch kenne ich den konkreten ABV nicht. In jedem Fall müssten erneut die Aktionäre den Beweis für ein «Ausschlussrecht» erbringen. Herr Alpstaeg scheint mir in einer rechtlichen guten Ausgangslage zu sein.»

Fragwürdig ist auch die grenzenlose und beispiellose Naivität der Alpstaeg-Gegner: Niemand fragt sich, ob Herr Vizepräsident Josef Bieri an all den VR-Sitzungen nicht bei der Sache oder schlicht überfordert war, klare Fakten richtig einzuordnen. Auch wenn es Bieri gelungen scheint, Bernhard Alpstaeg zur grossen Hassfigur der FCL zu stilisieren, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. 

Bild: SRF Sreenshot