Lebensmittelkontrolle: Luzerner Gastrobetriebe sind sauber!
Die rund 1’200 Inspektionen bei den Lebensmittelbetrieben haben für das Jahr 2021 eine insgesamt positive Bilanz ergeben. Nur in Einzelfällen hat die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz grobe Mängel festgestellt. Bei den Laborproben mussten rund 10% beanstandet werden. Verbesserungspotential ortet die kantonale Dienststelle im Bereich der Notfallplanungen von Trinkwasserversorgungen.
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz zieht für das Jahr 2021 eine generell positive Bilanz. Über 7’000 Proben von Lebensmitteln und Trinkwasser sowie auch Produkte wie Desinfektionsmittel oder Kinderspielzeug wurden untersucht. Rund 10% dieser Proben waren nicht gesetzeskonform. Diese Beanstandungsquote liegt im Bereich der Vorjahre. Die meisten Beanstandungen waren auf qualitative oder hygienische Mängel zurückzuführen.
Nur in Einzelfällen ungenügende Verhältnisse
Rund 1’200 Mal wurden die rund 5’400 im Kanton Luzern ansässigen Lebensmittelbetriebe wie beispielsweise Detailhandels-, Industrie-, Gewerbe- und Verpflegungsbetriebe und Restaurants durch die Kontrolleure inspiziert. Nur in Einzelfällen wurden dabei ungenügende Verhältnisse festgestellt. Kantonschemiker Silvio Arpagaus: «Die Betriebe müssen diese Mängel umgehend beheben und werden häufiger kontrolliert». Bei über 95% der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse angetroffen.
Nicht für den Notfall gerüstet
Ereignisse wie z.B. Starkniederschläge können dazu führen, dass das Trinkwasser verunreinigt und die Gesundheit der Trinkwasserbezügerinnen und Trinkwasserbezüger gefährdet wird. Um bei solchen Ereignissen das Risiko schnellstmöglich unter Kontrolle zu bringen, müssen die Trinkwasserversorger über ein Notfallkonzept verfügen. Bei 63 Trinkwasserversorgungen wurde dieses im Jahr 2021 überprüft. Es hat sich gezeigt, dass in 45 Fällen (71%) Mängel bestanden und in 4 Fällen (6.3%) gar keine Regelungen vorlagen. So war beispielsweise in 25 Fällen (40%) nicht bekannt, wer bei einem Notfall verantwortlich ist. Bei 40 Fällen (64%) war nicht festgelegt, wie die Bezügerinnen und Bezüger im Notfall gewarnt werden und sichergestellt ist, dass alle Betroffenen – das sind häufig mehrere 100 Haushalte und Lebensmittelbetriebe – zeitnah erreicht werden können. «Die Trinkwasserverunreinigungen im Sommer 2021 bestätigen im Allgemeinen dieses Bild, wonach Verbesserungsbedarf bei den Notfallkonzepten besteht», so Arpagaus. Es wurden Massnahmen zur Behebung dieser Mängel eingeleitet.
Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellte auch während der Pandemie sicher, dass sich die rund 5’400 im Kanton ansässigen Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Schutzmassnahmen, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.