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Luzern: Anpassungen im Denkmalschutzrecht

Der Schutz der Kulturdenkmäler im Kanton Luzern soll noch zielgerichteter erfolgen. Der Regierungsrat hat dazu Änderungen in der Verordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler beschlossen.

Die kantonale Denkmalpflege erfüllt eine wichtige Aufgabe zum Schutz des kulturellen Erbes des Kantons Luzern. Ihre beiden wichtigsten Hilfsmittel – das kantonale Denkmalverzeichnis und das kantonale Bauinventar – sollen an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Dazu hat der Regierungsrat Änderungen in der Verordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler beschlossen.

Eigentümer werden mehr unterstützt

Zum einen soll das kantonale Denkmalverzeichnis überarbeitet werden: Objekte, die nicht mehr die heutigen Bedingungen für den Schutz erfüllen, können im Einzelfall aus dem Verzeichnis entlassen werden. Auch das kantonale Bauinventar, in dem heute alle Gemeinden erfasst sind, soll im Rahmen einer ersten periodischen Überarbeitung bereinigt werden.

Dadurch soll die Zahl der eingetragenen Liegenschaften insgesamt reduziert werden. Zum anderen hat der Regierungsrat eine Erhöhung der Mittel für die kantonalen Beiträge an den Erhalt oder die Renovation von denkmalgeschützten Gebäuden beschlossen. Die entsprechenden Subventionssätze wurden in der Verordnung festgelegt. Damit können Eigentümerinnen und Eigentümer noch besser beim Erhalt wertvoller Gebäude unterstützt werden.