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Soziale Sicherheit: Luzerner Haushalte sollen entlastet werden

Das System der sozialen Sicherheit im Kanton Luzern ist wirkungsvoll. Da Empfehlungen – insbesondere in den Bereichen Prämienverbilligung und Alimentenbevorschussung – aus dem Jahr 2015 umgesetzt wurden, konnten Schwelleneffekte weiter reduziert werden.

Der Bericht ortet aber auch weiteren Handlungsbedarf. Die Luzerner Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen bei der Ausgestaltung der Prämienverbilligung und der Steuertarife weiter entlastet werden. Zudem braucht es Massnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Mit dem Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 kommt die Regierung dem Auftrag des Kantonsrates nach, ein Monitoring von Schwelleneffekten durchzuführen, die Wirksamkeit der Massnahmen zur Armutsbekämpfung respektive zur Existenzsicherung zu evaluieren und periodisch darüber Bericht zu erstatten.

Das Ziel ist: Arbeit muss sich lohnen

Im Rahmen des Wirkungsberichts Existenzsicherung 2021 wurden die Erkenntnisse und Empfehlungen des Wirkungsberichts aus dem Jahr 2015 überprüft und die seither umgesetzten Massnahmen und die gesellschaftlichen Entwicklungen analysiert.

Der Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 zeigt, dass das System der sozialen Sicherheit im Kanton Luzern wirkungsvoll ist. So verfügt der Kanton Luzern über eine Palette von ausdifferenzierten Sozialleistungen, welche Armut zielgerichtet und effektiv verringern und die Existenzsicherung der Luzerner Haushalte gewährleisten. Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, zieht eine positive Bilanz: «Die Elemente des Systems der sozialen Sicherheit sind im Kanton Luzern grundsätzlich so aufeinander abgestimmt, dass die Bevölkerung positive Arbeitsanreize hat. Deshalb lohnt sich Arbeit in den meisten Situationen».

Konkret konnten die Schwelleneffekte seit 2015 weiter reduziert werden, insbesondere durch die Einführung der Teilbevorschussung von Alimenten und durch Massnahmen im Bereich der individuellen Prämienverbilligung.

Handlungsbedarf bei Kinderbetreuung

Der Bericht zeigt aber auch Handlungsbedarf auf. Dieser besteht vor allem dort, wo sich bestehende Schwelleneffekte infolge höherer Abgaben bei Haushalten mit tiefen Einkommen vergrössert haben. Zudem wirft er Fragen auf im Zusammenhang mit unterschiedlichen Lebens- und Familienformen sowie mit dem Thema der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Um die Schwelleneffekte im Kanton Luzern weiter zu verringern, sind im Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 insgesamt zehn Empfehlungen an Kanton und Gemeinden formuliert.

Die wichtigsten sind:

  • Haushalte mit tiefen Einkommen sollen steuerlich mehr entlastet werden, damit die Schwelleneffekte beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe sowie Fehlanreize im Zusammenspiel mit den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV reduziert werden können.
  • Massnahmen betreffend die individuelle Prämienverbilligung sollen Schwelleneffekte an der Grenze zur wirtschaftlichen Sozialhilfe und die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung verringern.
  • Es soll auf eine Harmonisierung von Qualität, Aufsicht und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton hingewirkt werden. Die Entscheidungsgrundlagen sollen in einem separaten Bericht erarbeitet werden.

Sozialdirektor Guido Graf: «Die Reduktion von Schwelleneffekten respektive Fehlanreizen ist kurzfristig mit einem finanziellen Mehraufwand bei den Sozialleistungen respektive mit geringeren Steuereinnahmen bei tiefen Einkommen verbunden. Die damit verbundene Reduktion von Fehlanreizen fördert im Gegenzug die Erwerbsbeteiligung («Arbeit muss sich lohnen») und die finanzielle Eigenverantwortung der Haushalte.»