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Staatsanwaltschaft beantragt 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mord

Die Staatsanwaltschaft Luzern klagt einen 22-jährigen Mann wegen Mordes beim Kriminalgericht an. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine stationäre Massnahme. Die Anklage wurde in diesen Tagen dem Kriminalgericht überwiesen.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 22-jährigen Schweizer abgeschlossen. Ihm wird vorgeworfen, dass er am 8. Oktober 2018 in einer Pension in der Stadt Luzern einen Mann mit einem Hammer tödlich verletzt hat. Danach ergriff er die Flucht. Der Beschuldigte konnte am Folgetag in der Stadt Luzern festgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft hat vom Beschuldigten ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Dieses hält fest, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat eine schwere psychische Störung hatte. Dennoch war er, nach Ansicht des Gutachters, voll schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Anklage an das Kriminalgericht überwiesen. Sie beurteilt die Tat als besonders skrupellos und hat den Mann wegen Mordes angeklagt. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Diese sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Bis zu einem Urteil vom Kriminalgericht gilt die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht traktandiert.