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Subventionsgelder: Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte leitet Untersuchung ein

In Zusammenhang mit den von der vbl verkehrsbetriebe luzern ag bezogenen Subventionsgeldern wurden bei der Staatsanwaltschaft Luzern vom Bundesamt für Verkehr (BAV), vom Verkehrsverbund Luzern (VVL) und von einer Privatperson Anzeigen u.a. wegen Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft – Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte – hat eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt eröffnet.

Die Oberstaatsanwaltschaft Luzern hat die Zuständigkeit unmittelbar nach Eingang der Anzeigen umfassend geprüft und kommt zum Schluss, dass diese bei den Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Luzern liegt. Die VBL-Gruppe ist grösstenteils im von Kanton und Gemeinden subventionierten Ortsverkehr tätig. Dieser fällt nicht unter das Subventionsgesetz und liegt damit nicht in der Zuständigkeit der Bundesbehörden.

Die Staatsanwaltschaft – Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte – hat die Untersuchung eingeleitet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die nächste Orientierung ist nach Abschluss der Untersuchung vorgesehen.