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Verluste der Luzerner Spitäler im Jahr 2020: Regierungsrat beantragt Beiträge in der Höhe von 39,9 Millionen Franken

Verschiedene Luzerner Spitäler verzeichneten im Jahr 2020 aufgrund von Covid-Schutzmassnahmen und eines Patientenrückgangs Mindereinnahmen und Mehrkosten. Um die Mehrkosten der Luzerner Listenspitäler im Zusammenhang mit Covid 19 abzugelten, hat der Regierungsrat in eigener Kompetenz bereits Beiträge in der Höhe von 13 Mio. Fr. gesprochen.

Der pandemiebedingte Verlust des LUKS beträgt 38,7 Mio. Fr. Abzüglich der 12,8 Mio. Fr. bleibt ein Restverlust in der Höhe von 25,9 Mio. Fr. Foto: Luzerner Kantonsspital (LUKS)

An den Ertragsausfällen der Spitäler im letzten Jahr soll sich der Kanton mit Beiträgen von rund 14 Mio. Fr. beteiligen, wovon 12,8 Mio. Fr. dem Luzerner Kantonsspital LUKS zukommen sollen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat hierzu einen Entwurf für ein Dekret über einen Sonderkredit und einen Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021.

Der pandemiebedingte Verlust des LUKS beträgt 38,7 Mio. Fr. Abzüglich der 12,8 Mio. Fr. bleibt ein Restverlust in der Höhe von 25,9 Mio. Fr. Um die Weiterentwicklung des LUKS nicht zu erschweren, soll der Kanton diesen restlichen pandemiebedingten Verlust in Form einer Aktienkapitalerhöhung tragen, was Gegenstand eines zweiten Dekrets ist.

Mindereinnahmen: Pandemiebedingte Faktoren

Verschiedene pandemiebedingte Faktoren haben bei den Luzerner Listenspitälern im letzten Jahr zu Mindereinnahmen und in häufigen Fällen zu Verlusten geführt: So z.B. eine behördliche Betriebseinschränkung seitens Bund im März 2020, die Personalkonzentration für schwere Covid-Fälle in den Spitälern sowie die Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen seitens der Patientinnen und Patienten.

Der Kanton Luzern hat hingegen das Budget 2020 der fallabhängigen Leistungen im stationären Bereich, wo er sich mit 55 Prozent beteiligt, für diese Spitäler um 17,5 Millionen Franken unterschritten. Falls die Listenspitäler einen pandemiebedingten Verlust ausweisen und 2020 weder Boni an die Führung noch Dividenden an den Eigentümer ausbezahlt haben, sollen sie eine Beteiligung an Covid-bedingten Ertragsausfällen erhalten und zwar maximal im Umfang, den der Kanton bereits als seinen Anteil an den stationären Behandlungen im 2020 budgetiert hatte.

Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Dass die Luzerner Spitäler aufgrund der Corona-Krise finanzielle Einbussen erlitten haben, ist unverschuldet. Hier kommt nun die Politik ins Spiel, die nach Auffassung des Regierungsrates in der Verantwortung steht.»