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Warum sind die FCL-Fans so unkritisch?

Wenn ein Artikel in der Zeitung erscheint, der Bernhard Alpstaeg nicht schlecht darstellt, brennen bei FCL-Interessierten die Sicherungen durch. Die allgemeine Meinung: Alpstaeg ist ein böser und geldgieriger FCL-Unhold. Auch die Luzerner Zeitung macht Stimmung. Eine traurige Geschichte über Gut und Böse.

LZ-Sportredaktor Daniel Wyrsch und sein LZ-Chefredaktor Jérôme Martinu lassen keine Gelegenheit aus, ihre FCL-Artikel negativ gegen Bernhard Alpstaeg einzufärben. Und das schon seit geraumer Zeit. Wenn dies geschieht, sind die Leserkommentare gut: «CR Martinu sieht es richtig. Chapeau!», liest man. Beim letzten Interview mit dem Mäzen und der Matsch-Reportage, wo er endlich zu Wort kam, hiess es in den Kommentarspalten: «Jetzt hat Alpstaeg die Zeitung gekauft, ich kündige das Abo!»

Die Alpstaeg-Gegner müssen sich nicht sorgen oder ihr Abo kündigen, der Tenor gegen einen der grössten Arbeitgeber der Region bleibt negativ. Chefredaktor Jérôme Martinu will Alpstaeg gar enteignen: «Wenn das Fussballstadion zum Spielball der Interessen zu verkommen droht, muss es der Gemeinderat notfalls in Besitz nehmen», schreibt er in einem Kommentar. Eine von der LZ abgedruckte Mail soll dies belegen.

Und nun fragen wir: Soll diese Mail wirklich beweisen, dass der Multimillionär Alpstaeg der Bösewicht ist, der alle beim FCL jahrelang betrogen hat und nur auf Profit aus war? Alle anderen sind die tragischen Opfer – auch wenn sie bei jeder Vorstandssitzung dabei waren – des geldgierigen Sponsors und wussten nicht, wie ihnen geschah. Eine wirklich traurige Geschichte über Gut und Böse, über Täter und Opfer.

Peinlich auch, und das müssen echte FCL-Fans wissen: Als der Besitzer am letzten Sonntag im Stadion war, wurde er von vielen VIP-Gästen herzlich begrüsst, zum Teil sogar umarmt. Doch diese Luzerner Geschäftsleute wollten aus Angst vor den Fans nicht mit Bernhard Alpstaeg fotografiert oder gefilmt werden.

Nachdenken, durchatmen, sich von der Hetzjagd distanzieren und abwarten, wie das Bundesgericht entscheidet.