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Asylwesen Luzern: Flüchtlinge sollen schneller in die Arbeitswelt integriert werden

Die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) nimmt im Kanton Luzern Form an: Ab 2021 übernimmt der Sozialdienst der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) die durchgehende Fallführung.

Die Aufgaben der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) umfassen unter anderem die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Bild: Pixabay.

Aufgrund der Anforderungen der IAS muss die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) Zentralschweiz in ihrer jetzigen Form per Ende 2020 beendet werden. Dienstleistungen wie das Jobcoaching, Praxis-Assessment oder die Bewerbungskurse werden auch zukünftig extern eingekauft und deshalb öffentlich ausgeschrieben.

Flüchtlinge schneller in die Arbeitswelt integrieren

Bund und Kantone wollen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen schneller in die Arbeitswelt integrieren. Dadurch soll die Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert werden. Hier setzt die IAS an: Sie verfolgt konkrete Wirkungsziele und einen für alle Akteure verbindlichen Integrationsprozess. Von den Kantonen wird eine durchgehende Fallführung erwartet, um Brüche in der Zuständigkeit zu vermeiden und so Kontinuität im Integrationsprozess zu gewährleisten.

Integrationsprozess aus einer Hand

«Der bisherige Integrationsprozess im Asyl- und Flüchtlingsbereich war geprägt von wechselnden Zuständigkeiten. Die IAS aber verlangt, dass der Integrationsprozess aus einer Hand sichergestellt wird. Aus diesem Grund ist auch die Zusammenarbeit mit dem SAH Zentralschweiz in der gewohnten Form nicht mehr möglich», erklärt Silvia Bolliger, Leiterin der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen den Entscheid, den Vertrag nicht zu verlängern. «Wir konnten über die Jahre vom enormen Fachwissen und vom Engagement des SAH Zentralschweiz profitieren. Es ist mir ein grosses Anliegen, schon heute Danke zu sagen für die langjährige gute Zusammenarbeit», so Bolliger weiter.

Ende 2020 läuft der 2017 abgeschlossene Vertrag aus

Das SAH Zentralschweiz war seit 2002 im Auftrag des Kantons zuständig für die Förderung der beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen im Alter von 21 – 46 Jahren. Durch die Fachstelle wurde abgeklärt, welche Schritte für eine nachhaltige berufliche Integration zielführend sind und erforderliche Massnahmen wurden eingeleitet. Die Beratungsdauer umfasste in der Regel zwei Jahre. Ende 2020 läuft der 2017 abgeschlossene Vertrag aus.

Öffentliche Ausschreibungen für diverse Dienstleistungen

Um die Anforderungen der IAS zu erfüllen, wird ab 2021 die durchgehende Fallführung durch den Sozialdienst der DAF sichergestellt. Bei gewissen Dienstleistungen sucht die DAF weiterhin die Zusammenarbeit mit externen Anbietern. Es handelt sich dabei um die Bereiche Jobcoaching, Praxis-Assessment und Bewerbungskurse. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden diese Dienstleistungen im zweiten Quartal 2020 öffentlich ausgeschrieben.