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Corona-Verluste: Geldsegen für Luzerner Kulturschaffende

Der Kanton Luzern unterstützt Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die wegen Corona finanzielle Verluste erleiden, mit Ausfallentschädigungen. Insgesamt stehen dem Kanton dafür 17 Millionen Franken zur Verfügung, je hälftig finanziert durch Bund und Kanton. Bisher wurden 280 Gesuche eingereicht und 150 fertig bearbeitet und ausbezahlt. Die Frist zur Gesuchs-Einreichung läuft noch bis 20. September.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur des Bundes Ausfallentschädigungen in der Höhe von 8.5 Millionen bewilligt, die gleiche Summe steuert der Bund bei, sodass insgesamt 17 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Bild: Pixabay.

Die Corona-Pandemie ist auch für die Kulturschaffenden eine grosse Herausforderung: seit Monaten sind Konzerte, Theater und weitere Kulturveranstaltungen entweder ganz gestrichen oder nur unter grossen Auflagen und mit reduziertem Publikum möglich. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat im Rahmen der Covid-Verordnung Kultur des Bundes Ausfallentschädigungen in der Höhe von 8.5 Millionen bewilligt, die gleiche Summe steuert der Bund bei, sodass insgesamt 17 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Auf der Gesuchsplattform Kultur können die Kulturschaffenden und Kulturunternehmen noch bis zum 20. September 2020 Gesuche für finanzielle Unterstützung online einreichen.

Schon über 8.5 Millionen ausbezahlt

Bisher sind beim Kanton 175 Gesuche von Kulturschaffenden und 105 von Kulturunternehmen eingereicht worden. Unter Hochdruck werden die Gesuche von der Abteilung Kulturförderung bearbeitet – 150 wurden erledigt und konnten ausbezahlt werden, dafür wurden 8.87 Millionen Franken eingesetzt. Rund 70 Gesuche sind in Vorbereitung und weitere 50 müssen vertieft geprüft oder von den Gesuchsstellenden wegen unvollständigen Unterlagen noch ergänzt werden. Die Zahl der abgelehnten Gesuche beträgt 25, dies wegen der fehlenden Berechtigung – gemäss den Anforderungen der Bundesverordnung – oder etwa wegen nicht anspruchsberechtigtem (Wohn)Sitz.

Ausgleichskasse oder Suisseculture Sociale bezahlt

Die beantragte Entschädigung der Kulturschaffenden und Kulturunternehmen aufgrund der Ausfälle beträgt insgesamt 26,32 Millionen Franken. Rund ein Drittel dieser Summe wird von vorgelagerten Leistungserbringern wie der Ausgleichskasse oder Suisseculture Sociale erbracht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die dem Kanton zur Verfügung stehende Summe reichen wird. Die Ausfallentschädigung deckt maximal 80 Prozent der Ausfälle, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 31. Oktober 2020 entstanden sind.