Gift-Alarm: Erhöhte Naphthalin-Werte an der Kantonsschule Alpenquai Luzern
An der Kanti Alpenquai Luzern sind in einigen Räumen erhöhte Naphthalin-Werte festgestellt worden. Eine akute gesundheitliche Gefahr für Lehrpersonen und Lernende bestehe angeblich nicht. Trotzdem: Als Sofortmassnahme werden diese Woche Luftreinigungsgeräte installiert.
In Parterreräumen im Roten Flügel der Kantonsschule Alpenquai Luzern sowie im Parterre vom Zeichen- und Sporttrakt wurden erhöhte Naphthalinwerte von bis zu 155 µg/m3 gemessen.
Dies haben gezielte Messungen, welche auch aufgrund ähnlicher Befunde in Luzerner Schulhäusern aus der gleichen Bauzeit veranlasst wurden, ergeben. Die Messungen wurden von der kantonalen Dienststelle Immobilien organisiert. Sie hat als Sofortmassnahme für die Kantonsschule Luftreinigungsgeräte angeordnet, die gemeinsam mit den Verantwortlichen der Schule noch in dieser Woche installiert werden.
Räume sind ohne Einschränkungen weiter benutzbar
Damit wurden bereits an anderen Schulen sehr gute Erfahrungen gemacht. Die entsprechenden Räume sind ohne Einschränkungen weiter benutzbar. Denn im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden sie ohnehin regelmässig gründlich gelüftet. Weitere langfristige bauliche Massnahmen werden nun von der Dienststelle Immobilien zusammen mit Baufachleuten analysiert.
Die Schulleitung informierte die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern heute schriftlich über die Raumluftbelastung. In den kommenden Tagen wird zudem eine Online-Konferenz für die Lehrpersonen stattfinden, in der Fachleute detailliert zu Naphthalin Auskunft geben werden.
Was ist Naphthalin?
Naphthalin wird aus Erdöl wie auch aus Steinkohlenteer hergestellt. Bis in die 70er Jahre wurden wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften teerhaltige Produkte beim Bauen verwendet. Aktuell gibt es in der Schweiz keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte für Naphthalin. Entsprechend orientiert man sich bei der Beurteilung an den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche für Naphthalin einen Richtwert II von 30 µg/m3 vorgeben. Ab diesem Wert besteht Handlungsbedarf. Im Vergleich dazu liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (SUVA) 1’600-Mal höher.