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«Kulturfranken» Luzern: Mehr Mittel für Kulturgesuche

Im Jahr 2020 fand zur verpflichtenden Einführung der regionalen Kulturförderung eine breite Vernehmlassung statt. Deren Ergebnisse wurden in die vorliegende Botschaft zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung aufgenommen.

Die Teilnehmenden stimmten der Gesetzesänderung grossmehrheitlich zu und sprachen sich für die Verpflichtung der Gemeinden zur regionalen Kulturförderung aus. Sie erkennen darin ein wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft in der Region und im Kanton. Auch die Rolle des Kantons als Mitfinanzierer wird begrüsst.

Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann ist überzeugt, dass das vorliegende neue Gesetz dem Kulturgeschehen in Luzern zusätzlichen Schub verleihen wird: «Mit der neuen Grundlage stellen wir die künftige Kulturförderung auf ein solides Fundament. Der Kanton wie auch die Gemeinden beteiligen sich an der Förderung – davon profitiert die Bevölkerung und insbesondere die Kulturschaffenden im ganzen Kanton.»

Einen Franken pro Einwohner

Mit der vorgesehenen Einführung der regionalen Kulturförderung verpflichten sich alle Gemeinden, mindestens einen Franken pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner pro Jahr an die regionale Kulturförderung beizutragen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kanton sich mit einem jährlichen Beitrag von einem Franken pro Kopf zu beteiligen.

Der Regierungsrat betont in der Botschaft an das Kantonsparlament, dass mit der Einführung des sogenannten «Kulturfrankens» durch alle Partner deutlich mehr Mittel für die Förderung auf Gesuch hin zur Verfügung stehen. Ausserdem gelten für Kulturschaffende, -vermittler und –veranstalter im gesamten Kanton die gleichen Voraussetzungen und Kriterien. Dies stärkt das Kulturschaffen im gesamten Kanton und ermöglicht ein breites und lebendiges Kulturangebot für die Bevölkerung.

Gemeinden weiterhin für Strukturförderung zuständig

Mit dem in der Kantonsratssession vom 18. Mai 2020 teilweise erheblich erklärten Postulat P 294 von Helene Meyer-Jenni über die Förderung und die Sicherung der regionalen Kulturförderung im RKK-Perimeter erhielt der Regierungsrat den Auftrag zu prüfen, ob sich der Kanton künftig nicht nur an Projekten von regionaler Bedeutung finanziell beteiligen soll, sondern zusätzlich auch an der Strukturförderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen. Dies führte zu einer vertieften Abklärung in Zusammenarbeit mit den vier regionalen Entwicklungsträgern Luzern West, LuzernPlus, Sursee-Mittelland und Idee Seetal sowie der Regionalkonferenz Kultur (RKK).

Nach sorgfältiger Prüfung kam der Regierungsrat zum Schluss, dass kantonale Strukturbeiträge an Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung der bestehenden und bewährten Aufgabenteilung in der Kulturförderung widersprechen und zusätzlich zu den heutigen und zukünftigen finanziellen Lasten nicht finanzierbar wären. Er sieht die Zuständigkeit für die Strukturförderung daher weiterhin bei den Gemeinden, die sich zu diesem Zweck zusammenschliessen können.