Radio Luzern - JETZT REINHÖREN!

Luzerner Gesetze und Verordnungen: Diese Neuerungen treten 2020 in Kraft

Der Kanton Luzern führt im Jahr 2020 verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen ein. Hier bei Radio Lozärn erhalten Sie einen Überblick.

Ordnungsbussen

Neben dem Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelrecht kommen Ordnungsbussen künftig auch in weiteren Bereichen zur Anwendung. Im Vergleich zum ordentlichen Strafverfahren ist das Ordnungsbussenverfahren für die beschuldigte Person einfacher und kostengünstiger. Im Kanton Luzern können – abgesehen von der Luzerner Polizei – auch das kantonale Amt für Migration, die Fischereiaufsicht und die Wildhut Ordnungsbussen erheben.

Krankenkassenprämie

Künftig stehen mehr finanzielle Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Auf Gesetzesstufe werden Mindestvorgaben zur Berechnung der Prämienverbilligung eingeführt und ein Minimum an finanziellen Mitteln wird festgelegt. Zudem ist die Auszahlung der Prämienverbilligung auch in einem allfälligen budgetlosen Zustand gesichert. Das Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenkasse gilt per Juli 2020.

Künftig gilt eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe. Beispielsweise sind die Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiterinnen und -arbeiter zu wahren und ab einer gewissen Grösse der Betriebe sind Notrufknöpfe in den Zimmern anzubringen. Foto: Pixabay.

Sexbetriebe

Künftig gilt eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe. Keine Bewilligung erhalten Personen, die bereits wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution bestraft wurden. Darüber hinaus wird das Einhalten der Ausländergesetzgebung, der Steuergesetzgebung und der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen vorausgesetzt. Schliesslich werden den Betreiberinnen und Betreibern verschiedene Pflichten auferlegt, um Missstände eindämmen zu können. Beispielsweise sind die Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiterinnen und -arbeiter zu wahren und ab einer gewissen Grösse der Betriebe sind Notrufknöpfe in den Zimmern anzubringen. Die Luzerner Polizei erhält die rechtlichen Grundlagen, um Sexbetriebe jederzeit betreten zu können.

Stipendien

Im nächsten Jahr steht im Kanton Luzern eine Million Franken mehr zur Auszahlung von Stipendien zur Verfügung. Insgesamt sind es 9,6 Millionen Franken. Damit werden wieder mehr Personen von den Ausbildungsbeiträgen profitieren. Zudem sollen sowohl Personen in einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II als auch Personen in einer Ausbildung auf der Tertiärstufe finanziell gleichwertig unterstützt werden.

Alimente

Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, können neu ein höheres Arbeitspensum wählen, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile erfahren. Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Alleinerziehende mit 1 Kind: 43’000 Franken). Wird diese überschritten, entfällt der Anspruch vollständig. Ab 1. März 2020 gilt ab der Einkommensgrenze eine Teilbevorschussung, d.h. der bevorschusste Betrag reduziert sich in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen.

Ladenschluss

Noch im parlamentarischen Prozess befinden sich die Anpassungen bei den Ladenschlusszeiten. Sofern der Kantonsrat den Änderungen in 2. Beratung zustimmt und kein Referendum ergriffen wird, gelten ab Mai 2020 im Kanton Luzern neue Ladenschlusszeiten. Vorgesehen ist, dass die Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen dürfen. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe. Für einzelne Ortsteile sollen unterschiedliche Abendverkaufstage möglich sein.