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Ab sofort können sich in Luzern 12 bis 15-Jährige für die Impfung anmelden

Im Kanton Luzern konnten sich bisher nur Personen ab 16 Jahren für eine Impfung anmelden. Ab heute Mittwoch, 7. Juli 2021, können sich neu auch Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren für die Covid-19-Impfung anmelden.

Erste Impfungen für diese Personengruppe finden voraussichtlich vor Ende Juli statt. Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte und durch die gesetzliche Vertretung mitunterzeichnete Einverständniserklärung mitgebracht werden. Für den Fall, dass sich gesetzliche Vertretung und Jugendliche nicht einig sind über die Impfung, muss eine Fachperson die Urteilsfähigkeit der Jugendlichen abklären.

Regierungsrat Guido Graf freuts

Vor Kurzem hat die Zulassungsbehörde Swissmedic den Covid-19 Impfstoff von Pfizer/BioNTech in der Schweiz für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren freigegeben. Ab heute Mittwoch, 7. Juli 2021 kann sich diese Personengruppe unter https://lu.impfung-covid.ch für eine Impfung im Kanton Luzern anmelden. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, sagt: «Es freut mich sehr, dass es jetzt möglich ist, dass sich auch Jugendliche gegen Covid-19 impfen lassen können. Denn aktuell zeigt sich in einigen Ländern, dass sich das Virus insbesondere in Schulen stark verbreitet und so weiter ausbreitet. Mit Blick auf möglicherweise steigende Fallzahlen im Herbst kann die Impfung von Jugendlichen somit eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie spielen.»

Gleich wie die Erwachsenen können sich auch die Jugendlichen für eine Impfung im Impfzentrum Luzern oder im Impfzentrum Willisau anmelden. Auch eine Anmeldung an beiden Standorten ist möglich, wobei in diesem Fall derjenige Standort für die Impfung zugewiesen wird, an dem die Warteliste kürzer ist und die Impfung somit rascher erfolgen kann.

Erste Impfungen erfolgen voraussichtlich vor Ende Juli

Aufgrund von Lieferverzögerungen des zugelassenen Impfstoffes von Pfizer/BioNTech sowie der zurzeit noch auf eine zweite Impfung wartenden Personen Ü16 (diese müssen zuerst geimpft werden), finden erste Impfungen für 12-15-Jährige voraussichtlich vor Ende Juli statt. Aktuell laufen zudem Abklärungen, ob Impfungen für diese Personengruppe auch in weiteren Institutionen durchgeführt werden können. Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist. Diese Einverständniserklärung ist hier zu finden.

Bei Uneinigkeit braucht es eine Abklärung der Urteilsfähigkeit

Für den Fall, dass sich die gesetzliche Vertretung und die oder der Jugendliche über die Impfung nicht einig sind, muss eine Abklärung der Urteilsfähigkeit durch eine Fachperson wie z.B. eine Pädiaterin/einen Pädiater, eine Hausärztin/einen Hausarzt oder eine Psychologin/einen Psychologen erfolgen. Diese Fachperson prüft, ob der oder die Jugendliche selbstständig über die Impfung entscheiden kann, oder ob der Entscheid ihrer gesetzlichen Vertretung massgebend ist.