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Wer erhält in Luzern Kurzarbeitsentschädigung wegen Coronavirus?

Jetzt und in naher Zukunft hat das Coronavirus immer mehr auch Auswirkungen auf die Wirtschaft. Regierungsrat Guido Graf hat deshalb zur Bearbeitung der zu erwartenden hohen Anzahl an Gesuchen um Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Martin Bucherer, Leiter WAS wira Luzern, eingesetzt.

Kaum mehr Touristen in Luzern. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen viele zusätzliche Gesuche eingehen werden. Dazu kommen die Gesuche von Unternehmen, die bereits bisher vom Rückgang des Tourismus (u.a. Hotellerie, Gastro, Uhrenbranche) betroffen waren. Bild: Pixabay.

Es werden viele Gesuche erwartet

Mit der Verordnung des Bundesrats vom 28. Februar 2020 wurde die Durchführung von Grossveranstaltungen (über 1000 Personen) schweizweit untersagt. Die Durchführbarkeit kleinerer Veranstaltungen muss im Kanton Luzern jeweils in Rücksprache mit der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) geprüft werden. Von dieser Verordnung sind viele Unternehmen im Kanton Luzern betroffen, die insbesondere im Veranstaltungsbereich tätig sind.

Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen viele zusätzliche Gesuche eingehen werden. Dazu kommen die Gesuche von Unternehmen, die bereits bisher vom Rückgang des Tourismus (u.a. Hotellerie, Gastro, Uhrenbranche) betroffen waren. Aufgrund der Abschwächung der Konjunktur im Allgemeinen können auch andere Firmen Kurzarbeitsentschädigung beantragen.

Arbeitsgruppe unter der Leitung von Martin Bucherer

Um die zu erwartende grosse Anzahl von Gesuchen schnell bearbeiten zu können, hat Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf deshalb eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Martin Bucherer, Leiter WAS wira Luzern, eingesetzt. Der Kanton Luzern verfolgt dabei grundsätzlich eine wirtschaftsfreundliche Praxis. Entsprechende Gesuche sind einzureichen, bevor die Kurzarbeit angeordnet wird.

Anschliessend haben die Betriebe drei Monate Zeit, um die für die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen notwendigen Unterlagen einzureichen. Allenfalls müssen die Betriebe zuerst Überstunden abbauen, bevor Kurzarbeitsentschädigungen ausgerichtet werden können. Anfragen und Gesuche sind zu richten an: WAS wira Kantonale Amtsstelle und Recht (KAST), Bürgenstrasse 12, Postfach, 6002 Luzern, Telefon 041 228 61 00, E-Mail [email protected]