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Regierungsrat strebt bei Pflegetaxen einen Wechsel an

Heute wendet der Kanton für die Restfinanzierung von stationären Pflegeleistungen eine Normtaxe an. Diese soll ab 2021 durch eine Misch-Taxe ersetzt werden. Diese Änderung ist der zentrale Punkt in der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, deren Vernehmlassung nun beginnt. 

Ambulante und stationäre Pflegeleistungen werden von meist älteren Menschen zu Hause oder in Pflegeheimen in Anspruch genommen. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt von verschiedenen Seiten: Durch die versicherte Person, dessen Wohnkanton sowie durch die Krankenversicherung. Der Kanton Nidwalden ist dabei sogenannter Restfinanzierer, das heisst, er hat am Ende die nicht gedeckten Kosten zu übernehmen. Im Moment wird der Fehlbetrag mit einer einheitlichen Normtaxe ausgeglichen, die auf Basis der Kosten aller im Kanton anerkannten Leistungserbringer berechnet wird. Nun nimmt der Kanton Nidwalden einen Systemwechsel ins Visier. Hierfür ist eine Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes notwendig. Der Regierungsrat hat die Gesetzesanpassung genehmigt und die externe Vernehmlassung dazu eröffnet. Politische Parteien, Gemeinden, Alters- und Pflegeheime sowie Leistungserbringer bzw. deren Verbände haben bis zum 15. Mai 2020 Zeit, sich zur Teilrevision zu äussern.

Statt einer Normtaxe soll bei den Pflegeheimen in Zukunft eine Misch-Taxe zur Anwendung gelangen. Diese Lösung empfiehlt eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Curaviva Nidwalden, der Spitex sowie Mitarbeitenden der Gesundheits- und Sozialdirektion, der Finanzdirektion und des Rechtsdienstes. Dabei wird für jedes Pflegeheim eine individuelle Taxe festgelegt. Damit sich diese nicht divergierend entwickeln, basiert die individuelle Pflegetaxe zu 50 Prozent auf den Pflegekosten des jeweiligen Heims sowie zu 50 Prozent auf den Pflegekosten aller Pflegeheime. Als Bemessungsgrundlage werden die Pflegekosten der letzten drei Jahre vor dem Berechnungsjahr herangezogen. Berücksichtigt wird zudem der Nominallohnindex für die entsprechenden Gesundheitsberufe, den das Bundesamt für Statistik jedes Jahr neu berechnet.

Vergleiche mit der neuen Berechnungsmethode zeigen, dass einige Pflegeheime im Jahr 2018 mit einer niedrigeren Pflegetaxe hätten auskommen müssen und über die Pflege weniger Einnahmen generiert hätten. Andere Pflegeheime indes hätten entsprechend höhere Pflegeeinnahmen verzeichnen können. Der Kanton Nidwalden hätte als Restfinanzierer 45’000 Franken mehr zahlen müssen, dies bei einem Gesamtbetrag von 8.1 Millionen Franken, der an die Pflegekosten in Pflegeheimen fliesst.

Interkantonale Verhältnisse

Grundsätzlich müssen sich versicherte Personen um einen Pflegeplatz im Wohnkanton bemühen. Dennoch kann es vorkommen, dass in Nidwalden zum Zeitpunkt des Übertritts kein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird vorübergehend die Taxe des ausserkantonalen Leistungserbringers akzeptiert. Sind die erwähnten Bemühungen für einen Umzug in ein Nidwaldner Heim nicht erkennbar, kann der Kanton ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch eine Referenztaxe ausrichten. Diese stützt sich auf den Durchschnitt der Pflegekosten der letzten drei Jahre aller anerkannten Pflegeheime in Nidwalden.

Einzelvergütungen bilden Kosten besser ab

Anders als die stationäre Taxe soll die Normtaxe bei ambulanten Pflegeleistungen mit der Gesetzesänderung keine grundsätzlichen Anpassungen erfahren. Hingegen ist eine Änderung vorgesehen bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen, die zur Behandlung oder Untersuchung von versicherten Personen benötigt werden, wie etwa Absauggeräte, Bandagen oder Gehhilfen. Der Umfang und die Art der verwendeten Mittel und Gegenstände variieren bei ambulanten Pflegeleistungen sehr stark, weshalb die effektiven Kosten nur sehr ungenau in den Normtaxen abgebildet werden können. Daher soll die Finanzierung in Zukunft über  Einzelvergütungen sichergestellt werden. Einzelne grössere Leistungserbringer können auch Sammelrechnungen beim Kanton einreichen. Mit der Teilrevision werden hierfür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Vorlage nach der Vernehmlassung und anschliessender Bereinigung im Herbst 2020 in den Landrat kommt. Das neue Krankenversicherungsgesetz soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.