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Taxifahrer erstochen – Beschuldigter und Komplizen müssen sich vor Kriminalgericht verantworten

Luzern

Im März 2020 wurde in der Stadt Luzern ein Taxifahrer von einem 30-jährigen Mann überfallen und mit einem Messer tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den mutmasslichen Haupttäter und zwei Komplizen abgeschlossen und alle drei Personen angeklagt. Der zuständige Staatsanwalt fordert für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung.

Am Donnerstag, 26. März 2020, um 02:15 Uhr wurde ein Taxifahrer an der Sedelstrasse in Luzern von einem Mann überfallen und dabei durch Stich- und Schnittverletzungen tödlich verletzt. Die Rettungskräfte konnten beim Opfer nur noch den Tod feststellen (siehe Medienmitteilungen vom 26., 27. und 30. März 2020). Die Luzerner Polizei hat drei Personen festgenommen und die Tatwaffe sichergestellt. Bei den drei Männern handelt es sich um Schweizer im Alter von 30 bis 33 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchungen gegen die drei Männer abgeschlossen. Es zeigte sich, dass die drei Männer im Voraus planten, einen Taxifahrer zu überfallen, um an Bargeld für Drogen zu gelangen. Einer der Männer (30 Jahre) führte die geplante Tat aus. Die beiden anderen Männer waren unterschiedlich an der Planung beteiligt.

Die Staatsanwaltschaft hat die drei mutmasslichen Täter beim Kriminalgericht angeklagt. Für den mutmasslichen Haupttäter wird u.a. wegen vorsätzlicher Tötung und Raub eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren (unbedingt) gefordert. Für die beiden anderen Männer fordert der Staatsanwalt, je nach Beteiligung, eine Freiheitsstrafe zwischen acht Monaten bis zwei 2 Jahren (unbedingt) u.a. wegen Mittäterschaft bzw. Gehilfenschaft zu Raub.

Bis zum Zeitpunkt eines rechtskräftigen Urteils gilt für alle drei Personen die Unschuldsvermutung. Der Verhandlungstermin vor Gericht ist noch nicht bekannt.