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Zentralschweiz: Neue Prävention im Bereich Money Mules

Mit gebündelten Kräften gegen Betrug: Die Polizeikorps der Schweiz und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) bündeln ihre Kräfte, um die Bevölkerung für Verhaltensweisen zu sensibilisieren, die sie vor den Risiken dieser Form von Betrug schützen, deren Opfer sich ebenfalls strafbar machen.

Wer Gelder aus krimineller Herkunft für jemand anderen weiterleitet und dafür eine Provision erhält, macht sich der Geldwäscherei strafbar, auch wenn es sich um kleine Summen handelt. Bild: institut-police.ch

Die Kantons- und Stadtpolizeien der Schweiz und die SKP haben am 17. Juni 2019 eine nationale Präventionskampagne lanciert, um die Bevölkerung für die möglichen Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets zu sensibilisieren. Anibis.ch, die Kleinanzeigen-Plattform der Westschweiz, unterstützt diese Bemühungen ebenfalls. Als Teil der nationalen Präventionskampagne wird alle drei Monate ein rund einminütiger Videoclip veröffentlicht, der auf den sozialen Netzwerken verbreitet wird.

Jetzt wird der dritte Teil der Kampagne lanciert

Die ersten beiden Teile der Kampagne waren den Betrugsdelikten auf Kleinanzeigen-Plattformen respektive dem Liebesbetrug im Internet gewidmet und wurden über alle polizeilichen Kanäle verbreitet und auch von Anibis.ch aufgegriffen. Jetzt wird im Dezember 2019 der dritte Teil der Kampagne lanciert, der sich dem Thema Money Mule (Finanzagentin oder Finanzagent) widmet. Die Kampagne wird 2020 mit neuen Videoclips zu weiteren Formen von Internetbetrug fortgesetzt. Parallel dazu werden in den Kantonen verschiedene zusätzliche Sensibilisierungsaktionen durchgeführt. Dazu zählen etwa Plakatkampagnen, Verteilung von Postkarten, Hintergrundartikel auf Präventions-Webseiten und Vorträge.

«Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?»

Dieser dritte Teil der Kampagne will auf die Gefahren einer Form von Cyberbetrug aufmerksam machen, bei dem Kriminelle über attraktive Stellenangebote sogenannte Finanzagentinnen und -agenten rekrutieren, um deren Bankkonten für die Verschiebung von deliktisch erwirtschaftetem Geld zu nutzen. Wer an solchen «Geschäften» mitwirkt, macht sich der Geldwäscherei strafbar. Mit der Geschichte von Luca, der eben dabei ist, unwissentlich eine rechtswidrige Handlung zu begehen, sollen die vier allgemeinen Botschaften der Kampagne hervorgehoben werden, die das Risiko vermindern, Opfer eines Internetbetrugs zu werden:

  • Vertrauen Sie nie jemandem, den Sie nur über Internet kennen.
  • Geben Sie nie Ihre Passwörter oder Ihre amtlichen Dokumente weiter.
  • Geben Sie nie intime Fotos oder Informationen preis.
  • Leisten Sie nie eine Vorauszahlung, wenn Sie dem Gegenüber nicht vollständig vertrauen.

Wer Gelder aus krimineller Herkunft für jemand anderen weiterleitet und dafür eine Provision erhält, macht sich der Geldwäscherei strafbar, auch wenn es sich um kleine Summen handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Geld auf ein Bankkonto in der Schweiz oder im Ausland überwiesen wird oder die Weiterleitung über einen Geldtransfer-Service oder Prepaid-Kreditkarten erfolgt.